Neue Technik, neue Prüfrichtlinie – auch für Ihren Bremsenprüfstand.

Moderne Fahrzeuge erfordern neue Prüftechnik und höhere technische Anforderungen bei Bremsprüfständen. Die entsprechende Richtlinie ist bereits 2011 festgehalten worden. Ziel der Verordnung ist die Anpassung der Bremsenprüfungen an die aktuelle Fahrzeugtechnik. Doch was bedeutet das eigentlich für Ihre Werkstatt?  
Zum 01. Januar 2020 endet die Übergangsfrist, alle Bremsenprüfstände müssen dann den neuen Vorgaben der Richtlinie entsprechen.
Das ist ja noch über ein Jahr hin - Richtig, aber die Zeit rennt.
 
Damit Sie wissen was zu tun ist, haben wir Ihnen einen Leitfaden mit den wichtigsten Punkten zusammengestellt. Denn es gilt, wer sich rechtzeitig kümmert kann sich stressfrei der neuen Verordnung stellen. Reinschauen lohnt sich!

TÜV Rheinland ist Ihr Ansprechpartner, wenn es um die Erfüllung der neuen gesetzlichen Vorgaben geht. Die erforderlichen Prüfungen können wir selbstverständlich ebenfalls für Sie durchführen.
Kontaktieren Sie uns und sichern Sie sich zeitnah einen Termin bei den Branchenprofis für Autohäuser, Werkstätten und Tankstellen.

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