Die seit dem 05. Januar geltende EU-Richtlinie zur Unternehmens-Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz CSRD) ändert den Umfang und die Art der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen.
Teil der CSRD sind auch die EU-Standards für einheitliche Nachhaltigkeitsinformationen, die sogenannten European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Sie sollen eine transparente und vergleichbare Darstellung der Nachhaltigkeitsmaßnahmen erleichtern. Eine gute Vergleichbarkeit ist für alle wichtig, die verstehen möchten, wie ein Unternehmen mit Nachhaltigkeitsfragen umgeht und wie es zur Lösung globaler Herausforderungen beiträgt, bspw. erhalten so Investor:innen und andere Interessengruppen die benötigten Informationen, um Investitionsrisiken zu bewerten, die sich aus dem Klimawandel und anderen Nachhaltigkeitsthemen ergeben.
Die CSRD-Berichtspflicht gilt für an einem EU-regulierten Markt notierten Unternehmen (mit Ausnahme von Kleinstunternehmen) und auch für nicht kapitalmarkt-orientierten Betriebe, wenn sie…
- … mehr als 250 Mitarbeitende
- … Bilanzsumme von mehr als 20 Millionen Euro
- … Umsatz von mehr als 40 Millionen Euro vorweisen.
In den folgenden Jahren wird die Berichtspflicht noch auf börsennotierte KMUs, kleine und nicht komplexe Kreditinstitute und firmeneigene Versicherungsunternehmen (exkl. Kleinstunternehmen) und nicht EU-Unternehmen erweitert, bei der Erfüllung bestimmter Kriterien.
In unserem Webinar präsentieren Ihnen unsere Expertinnen Dr. Bahar Cat-Krause und Rina Veenhues einen Überblick über die konkreten Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung aufgrund der CSRD und der ESRS in Verbindung mit der EU Taxonomie.