Neue Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung – Wie können Sie Ihr Unternehmen für die CSRD aufstellen?

Dienstag, 24. Oktober | 10 Uhr
Die seit dem 05. Januar geltende EU-Richtlinie zur Unternehmens-Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz CSRD) ändert den Umfang und die Art der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen.
Teil der CSRD sind auch die EU-Standards für einheitliche Nachhaltigkeitsinformationen, die sogenannten European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Sie sollen eine transparente und vergleichbare Darstellung der Nachhaltigkeitsmaßnahmen erleichtern. Eine gute Vergleichbarkeit ist für alle wichtig, die verstehen möchten, wie ein Unternehmen mit Nachhaltigkeitsfragen umgeht und wie es zur Lösung globaler Herausforderungen beiträgt, bspw. erhalten so Investor:innen und andere Interessengruppen die benötigten Informationen, um Investitionsrisiken zu bewerten, die sich aus dem Klimawandel und anderen Nachhaltigkeitsthemen ergeben.

Die CSRD-Berichtspflicht gilt für an einem EU-regulierten Markt notierten Unternehmen (mit Ausnahme von Kleinstunternehmen) und auch für nicht kapitalmarkt-orientierten Betriebe, wenn sie…

  • … mehr als 250 Mitarbeitende

  • … Bilanzsumme von mehr als 20 Millionen Euro

  • … Umsatz von mehr als 40 Millionen Euro vorweisen.
In den folgenden Jahren wird die Berichtspflicht noch auf börsennotierte KMUs, kleine und nicht komplexe Kreditinstitute und firmeneigene Versicherungsunternehmen (exkl. Kleinstunternehmen) und nicht EU-Unternehmen erweitert, bei der Erfüllung bestimmter Kriterien.

In unserem Webinar präsentieren Ihnen unsere Expertinnen Dr. Bahar Cat-Krause und Rina Veenhues einen Überblick über die konkreten Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung aufgrund der CSRD und der ESRS in Verbindung mit der EU Taxonomie.
Neue Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung – Wie können Sie Ihr Unternehmen für die CSRD aufstellen?
Dienstag, 24. Oktober 2023 | 10:00-11:00 Uhr
Unsere Expertinnen erklären Ihnen praxisorientiert, wie Ihr Unternehmen auf die neuen Anforderungen reagieren sollte, um sich CSRD-konform aufzustellen. Dabei geht es um die Timeline, wichtige Begrifflichkeiten sowie die ersten Schritte von der Nachhaltigkeits-Strategie zum Nachhaltigkeits-Bericht.

Nutzen Sie diese Gelegenheit, um nicht nur die gesetzlichen Vorschriften zu erfüllen, sondern auch Ihr Unternehmen zukunftsfähig zu machen!
Unsere Expertinnen:
Rina Veenhues, Beraterin für Nachhaltigkeit bei TÜV Rheinland Consulting GmbH
Frau Veenhues betreut unsere Kund:innen in den Themenfeldern Nachhaltigkeitsmanagement und Nachhaltigkeits-Reporting und konnte hier bereits Eindrücke aus verschiedenen Handlungsfeldern der Nachhaltigkeit in unterschiedlichen Branchen gewinnen. Weitere Schwerpunkte ihrer Tätigkeiten sind die Schulung und Sensibilisierung von Mitarbeitenden im Bereich Nachhaltigkeit.

Dr. Bahar Cat-Krause, Partnerin von TÜV Rheinland Consulting GmbH und Inhaberin bck2planet Nachhaltigkeitsberatung
Dr. Bahar Cat-Krause arbeitet seit mehr als 15 Jahren mit Partner:innen und Unternehmen aus Handel und Industrie in verschiedenen Sektoren zusammen, um Strategien und nachhaltige Lösungen zu entwickeln, die ressourcenschonende und sozialverträgliche Geschäftspraktiken ermöglichen. Ihre Themenschwerpunkte liegen dabei auf der strategischen Umsetzung von Nachhaltigkeit, dem Klimaschutz, zirkulären Businessmodellen, transparenten Lieferketten, der Nachhaltigkeitsberichterstattung und dem Multi-Stakeholder-Management. Auch die Stärkung des Verständnisses für Nachhaltigkeit durch eine transparente und standardisierte Produkt- und Verbraucher:innenkommunikation zählt dabei zu ihren Aufgaben.


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