Synopse zur SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung.

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Mit der am 20.03.2022 in Kraft getretenen Anpassung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) stellt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) neue Maßnahmen zur Verlängerung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung bis 25. Mai 2022 vor.

Die neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung ergänzt die im Rahmen der Corona-Pandemie erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen für den betrieblichen Infektionsschutz und die im SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard und der SARS-CoV-2-Arbeitschutzregel bereits beschriebenen Maßnahmen.

Zu Ihrer Unterstützung haben unsere Arbeitsschutz-Experten eine Synopse zur SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung erstellt, die alle Änderungen ab dem 20.03.2022 auf einen Blick für Sie zusammengefasst.


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