Mit der am 20.03.2022 in Kraft getretenen Anpassung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) stellt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) neue Maßnahmen zur Verlängerung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung bis 25. Mai 2022 vor.
Zu Ihrer Unterstützung haben unsere Arbeitsschutz-Experten eine Synopse zur SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung erstellt, die alle Änderungen ab dem 20.03.2022 auf einen Blick für Sie zusammengefasst.
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