Die EU-DSGVO – das hat sich für Autohäuser und Werkstätten geändert!
 

Um die Rechte der Dateninhaber zu stärken, ist die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) seit dem 25. Mai 2018 für alle Unternehmen verpflichtend – auch für Sie.

Sie sind unsicher, ob Ihr Autohaus oder Ihre Werkstatt die neuen Anforderungen erfüllt?

Unser kostenloser Leitfaden zur DSGVO zeigt Ihnen
 
  • die Grundsätze im Umgang mit personenbezogen Daten,
  • die einfache Umsetzung, die zu Ihrem Unternehmen passt und
  • er bewahrt Sie vor möglichen Bußgeldern.

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