EU-Hinweisgeberschutzgesetz: Wie Sie normkonform ein Hinweisgebersystem implementieren

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Seit dem 17.12.2020 gilt die sog. „Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ (EU-Whistleblower-Richtlinie). Ziel der EU-Richtlinie ist die Schaffung von Mindeststandards für den Schutz von hinweisgebenden Personen sowie die Förderung von Hinweisen zur Aufdeckung von Rechtsverstößen und Non-Compliance in Unternehmen.

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist die deutsche Umsetzung dieser Richtlinie und ist am 2. Juli 2023 in Kraft getreten: Alle Unternehmen mit mindestens 50 Angestellten sind nun gesetzlich verpflichtet, sogenannte „Hinweisgebersysteme“ einzurichten.
Webinar-Timing 

Donnerstag, 16. November 2023
14:00 -15:00 Uhr
Was Sie in unserem Webinar erwartet
In unserem Webinar „EU-Hinweisgeberschutzgesetz: Wie Sie normkonform ein Hinweisgebersystem implementieren“ erläutern Ihnen unsere Compliance-Expert:innen Stefan Eigler und Jens Langguth, was nun auf die betroffenen Unternehmen zukommt, welche rechtlichen und operative Herausforderungen bestehen und wie Sie die neue Anforderungen sinnvoll und pragmatisch umsetzen können. Wir geben Ihnen den Einblick in die ganzheitliche Lösung die wir von TÜV Rheinland für Sie im Angebot haben:  
  • Wie läuft die Implementierung unseres Hinweisgebersystems ab und welche Vorteile bringt dieses mit?
  • Was sind die Funktionalitäten unseres Systems?
  • Warum ist unser Ombudsservice so sinnvoll?

Mehr noch: Im Rahmen einer Life-Demo spielen wir mit Ihnen spannende Use-Cases in unserem System durch und nehmen uns Zeit, um Ihre individuellen Fragen zu klären.

TÜV Rheinland Hinweisgebersystem: Implementierung, Betrieb und Ombudsservice
Wir bieten eine Operationalisierung und Übernahme der neuen Verpflichtungen der Internen Meldestelle gemäß des Hinweisgeberschutzgesetzes, eine risikoorientierte, skalierbare Implementierung und einen sicheren vertrauensvollen Betrieb:
Implementierung
✓ Implementierung gem. HinSchG
✓ Bedarfsgerechte Konfiguration
✓ Technische Anbindung
✓ Prozessdokumentation
✓ Schulung-/ Awarenessmaßnahmen

Ombudsservice

✓ Laufende Anpassung der Konfiguration/ Rechtstexte
✓ Stellung Ombudsperson
✓ Entgegennahme von Hinweisen
✓ Vertrauensvolle Betreuung
✓ Richtlinienkonforme Nachverfolgung und Behandlung von Meldungen
Lernen Sie unsere Expert:innen kennen
Jens Langguth I Senior Security Consultant

Als Senior Security Consultant bei TÜV Rheinland betreut Jens Langguth Kunden und Mandanten im Bereich (IT-) Compliance und Datenschutz. Er konzeptioniert und begleitet die Operationalisierung neuer Compliance-Anforderungen wobei der Fokus auf der bedarfsgerechten und integrativen Umsetzung neuer (gesetzlicher) Anforderung im Unternehmen liegt. Im besonderen Fokus steht u.a. der Aufbau und Betrieb eines (digitalen) Hinweisgeberschutzsystems sowie Beratung und Übernahme von Mandanten als Ombudsperson im Bereich Hinweisgeberschutz/ Whistleblowing-Hotlines.
Stefan Eigler I Practice Leader I Mastering Risc & Compliance

Moderiert wird das Webinar von Stefan Eigler. Er ist seit 2018 unser Practice Leader für Mastering Risk & Compliance. Als ausgewiesener Asien-Experte hat er gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen in Shenzen (Greater China) für die dortige Fachschaft, die Datenschutzberatung als Dienstleistung von TÜV Rheinland aufgebaut und entwickelt diese in vielfältigen lokalen Kundenprojekten weiter. Stefan Eigler ist Master of Laws (Compliance) und Diplom Wirtschaftsinformatiker sowie zertifizierter CISM, CISA, CCSP, ISO27001 Lead Auditor und SAP CBA.

Ihre Anmeldung
Sie erhalten eine Bestätigung Ihrer Anmeldung per E-Mail. Nach der Veranstaltung stellen wir Ihnen die Präsentation als Download zur Verfügung. Für Fragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne auch vorab zur Verfügung.

Durch die Teilnahme an den Veranstaltungen entstehen für Sie keine Teilnahmegebühren. Als Gegenleistung für die Teilnahme an unserem Webinar bitten wir Sie lediglich um Ihre Kontaktdaten und Ihr Einverständnis, künftig regelmäßig per E-Mail über Produkte und Neuigkeiten von TÜV Rheinland informiert zu werden. Die mit gekennzeichneten Felder sind für einen regionalspezifischen Ansprechpartner zur Koordination von Gesprächen erforderlich. Dies ermöglicht uns eine schnelle und kompetente Bearbeitung Ihrer Anfragen. 
 
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