IT-Sicherheit im Gesundheitswesen: Anforderungen verstehen und umsetzen

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Um Prozesse und Arbeitsabläufe effizienter zu gestalten, setzen Unternehmen seit langem auf digitale Lösungen. Auch im Gesundheitswesen, in medizinischen Einrichtungen wie Krankenhäuser, bieten moderne IT Systeme viele Chancen die Patientenversorgung zu verbessern. Allerdings sind sie damit auch der Gefahr eines Cyberangriffs ausgesetzt. Die Betriebsfähigkeit der Einrichtungen sowie der Schutz sensibler Patientendaten sind jedoch besonders wichtig.

Um die Eintrittswahrscheinlichkeit und die Auswirkungen von Cyberattacken auf die stationäre medizinische Versorgung zu reduzieren, verpflichtet der Bund die Betreiber nun zu umfangreichen Sicherheitsmaßnahmen. Ab dem 01.01.2022 müssen alle Krankenhäuser nach dem Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) nach § 75c SGB V angemessene organisatorische und technische Vorkehrungen zur Vermeidung von IT-Störungen treffen und diese spätestens alle zwei Jahre an den Stand der Technik anpassen.

In unserem Webinar zum Thema „Umsetzung des § 75c SGB V“ erläutern wir die Anforderungen des neuen Gesetzes und geben Ihnen Tipps für die pragmatische aber effektive Umsetzung.


Unsere Webinar-Inhalte im Überblick:

  • Ausgangssituation: Cyberattacken auf Klinken/Krankenhäuser
  • Digitalisierung und Vernetzung im Gesundheitswesen
  • Ziele des Patientendaten-Schutz-Gesetzes und des § 75c SGB V
  • Information Security Management System (ISMS)
  • Der branchenspezifische Sicherheitsstandard für die medizinische Versorgung (B3S MV)
  • Förderung nach Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG)
  • Projektvorgehen und Möglichkeiten des Nachweises (Zertifizierung)
  • Softwaretools zum Informationssicherheitsmanagement


Unsere Experten
Die Inhalte werden Ihnen von Ralph Freude und Jan Arfwedson präsentiert. Beide Experten stehen Ihnen nach dem Vortrag für Rückfragen zur Verfügung.

Ralph Freude ist ICT Experte und Lead Auditor bei TÜV Rheinland Cert GmbH in den Standards ISO 27001, ISO 22301, ISO 9001, EN 50600 und Kritis.

Jan Arfwedson ist IT-Risikomanager nach ISO/IEC 27005 und Auditor nach §11 EnWG Abs. 1a (BNetzA akkreditiert).


Wann?
Montag, 12. Juli 2021
10:00-11:00 Uhr (MEZ)
Ihre Anmeldung
Sie erhalten eine Bestätigung Ihrer Anmeldung per E-Mail. Nach der Veranstaltung stellen wir Ihnen die Präsentation als Download zur Verfügung. Für Fragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne auch vorab zur Verfügung.

Durch die Teilnahme an den Veranstaltungen entstehen für Sie keine Teilnahmegebühren. Als Gegenleistung für die Teilnahme an unserem Webinar bitten wir Sie lediglich um Ihre Kontaktdaten und Ihr Einverständnis, künftig regelmäßig per E-Mail über Produkte und Neuigkeiten von TÜV Rheinland informiert zu werden. Die mit * gekennzeichneten Felder sind für eine*n regionalspezifische*n Ansprechpartner*in zur Koordination von Gesprächen erforderlich. Dies ermöglicht uns eine schnelle und kompetente Bearbeitung Ihrer Anfragen.  
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