Nachhaltigkeitsbogen

Nachhaltigkeits-Berichtspflicht für Autohäuser und Handelsgruppen: So können wir Sie unterstützen

  • Für viele mittelständische Betriebe rückt das erste Berichtsjahr 2025 näher – treffen Sie jetzt die nötigen Vorbereitungen. 
  • Die meisten mittleren Unternehmen wünschen sich eine unabhängige technische Prüforganisation für ESG-Berichte – TÜV-Verband fordert mittelstandsfreundliche Ausgestaltung der Berichtspflicht. 
  • TÜV Rheinland stellt Autohäusern und Handelsgruppen viele praxisgerechte Services rund um die Erfassung von Daten zur Nachhaltigkeit zur Verfügung. 
Immer mehr Unternehmen sind künftig verpflichtet, einen Nachhaltigkeits- oder auch ESG-Bericht vorzulegen. Das Kürzel steht für die englischen Begriffe Environmental (E), Social (S) und Governance (G), also Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Damit ist auch klar: Obwohl der Umwelt- und Klimaschutz einen Schwerpunkt bildet, wird der Begriff „Nachhaltigkeit“ längst viel weiter gefasst. Bei der kommenden Berichtspflicht geht es darum, dass ein Unternehmen analysiert und offenlegt, wie es diese drei Nachhaltigkeitsaspekte lebt bzw. umsetzt. 

„Mittelständler sollten die Berichtspflicht nicht als weitere bürokratische Hürde betrachten. Richtig umgesetzt, kann die systematische Erfassung dieser Daten nämlich Kosten- und Imagevorteile für den einzelnen Betrieb bringen“, betont Sonja Kretschmar, Fachreferentin TÜV Rheinland. „Es ist also auch unabhängig von einer gesetzlichen Verpflichtung grundsätzlich sinnvoll, Dinge wie Energie- und Wasserverbrauch sowie das Abfallaufkommen zu optimieren, Mitarbeitende fair zu bezahlen, auch in der Lieferkette die Einhaltung von Menschenrechten sicherzustellen und eine verantwortungsvolle Unternehmensführung zur Umsetzung von Umwelt- und Sozialfaktoren zu etablieren.“ 

Welche Unternehmen müssen einen ESG-Bericht vorlegen?
Die europäische Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sieht folgende Kennzahlen vor:  
  • Jährlicher Umsatz ≥ 50 Millionen Euro  
  • Bilanzsumme ≥ 25 Millionen Euro 
  • Anzahl der Mitarbeitenden ≥ 250 
Erreicht oder übersteigt Ihr Unternehmen in mindestens zwei dieser Kategorien die vorgegebenen Grenzwerte, müssen Sie ein ESG-Reporting erstellen. 

Zusätzlich ist es denkbar, dass eine kreditgebende Bank aus regulatorischen Gründen ein ESG-Reporting auch von solchen Unternehmen einfordert, die nach den Kriterien der CSRD nicht berichtspflichtig sind. Dies kann Dinge wie Neukredite, Prolongationen oder Kreditkonditionen beeinflussen. Perspektivisch können also Unternehmen aller Größenklassen von der Berichtspflicht betroffen sein. Im Mittelpunkt stehen dabei energieintensive Unternehmen sowie solche mit gewerblichem Fuhrpark, da dieser für die Umweltbilanz eines Unternehmens eine gewichtige Rolle spielt. 

Ein Viertel der Mittelständler erkennt schon heute Vorteile einer ESG-Berichterstattung 
2025 gilt als erstes verpflichtendes Berichtsjahr nach den o. g. Kriterien. Interessanterweise hat aber gut jedes vierte mittelständische Unternehmen in Deutschland bereits in den vergangenen Jahren einen Nachhaltigkeitsbericht erstellt (28 %). Selbst bei Mittelständlern mit 50 bis 249 Mitarbeitenden sind es 23 Prozent, wie eine Forsa-Umfrage im Auftrag des TÜV-Verbands ergab.

Demnach erkennen die Unternehmen zahlreiche Vorteile: 75 Prozent nennen eine Steigerung der Energieeffizienz, 66 Prozent die Reduzierung von Materialverbräuchen und 65 Prozent eine Verringerung von Abfall. Aber auch „weiche Faktoren“ wie Verbesserung des Images (88 %), eine bessere Integration von Nachhaltigkeit in die Unternehmensstrategie (86 %) oder die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften (82 %) spielen eine wichtige Rolle. 

ESG-Kriterien systematisch messen und verbessern? Wir unterstützen Sie dabei!
Es steht zu erwarten, dass die ESG-Berichtspflicht in den kommenden Jahren auf immer mehr, sprich: kleinere Unternehmen ausgedehnt wird. Auch wenn Sie 2025 noch nicht dazuzählen, sollten Sie jetzt schon ein Konzept vorbereiten. Wobei die Umfrage des TÜV-Verbands unter anderem auch ergab: 64 Prozent der befragten Unternehmen sehen Probleme bei der Berechnung des eigenen CO2-Fußabdrucks. 

Hier können wir Sie effizient unterstützen: Wir prüfen und bestätigen effizienzsteigernde Maßnahmen in Ihrem Betrieb, stellen Methoden zur Erfassung des Energie- und Wasserverbrauchs sowie vieler weiterer Umweltaspekte bereit und validieren die erhobenen Daten als neutrale Prüfinstanz. Damit gewinnt Ihre ESG-Berichterstattung zusätzlich an Renommee.  

Wir zertifizieren Umweltmanagementsysteme, verifizieren den CO2-Fußabdruck von Unternehmen oder nehmen Lieferkettenaudits vor. Vertrauen Sie auf unser Know-how. Denn wir verfügen über fundierte Erfahrungen rund um die Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten. 


Für weitere Informationen zu dem Thema stehen Ihnen unsere Expert:innen jederzeit gerne zur Verfügung! Schreiben Sie uns eine Mail mit dem Betreff „ESG“. 
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