Webinarserie „Revision der REACH-Verordnung: Risiko oder Chance für industrielle Lieferketten?“

Jetzt anmelden und Ziele und Folgen der REACH Revision verstehen lernen
Bereits seit mehr als 15 Jahre gilt die Europäische Chemikalienverordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe - REACH-Verordnung (EG) 1907/2006. Als EU-Verordnung besitzt REACH gleichermaßen und unmittelbar in allen Mitgliedstaaten Gültigkeit. Durch REACH wurde das bisherige Chemikalienrecht grundlegend neu aufgestellt. Seit dem Inkrafttreten wird die Verordnung fortlaufend aktualisiert und erweitert.

In unserer vierteiligen Webinarserie diskutieren Experten über die Ziele und möglichen Folgen der geplanten Revision von REACH. Das Thema wird aus unterschiedlichen Gesichtspunkten an vier Terminen beleuchtet:

„Revision der REACH-Verordnung: Risiko oder Chance für industrielle Lieferketten?*“
Jeweils 16:00 - 17:30 Uhr
Di, 06. September 2022 | REACH Revision – Ziele und Folgen
Do, 08. September 2022 | REACH Revision – aus Sicht eines Toxikologen
Di, 13. September 2022 | REACH Revision – aus Sicht der Anwender
Do, 15. September 2022 | REACH Revision – Handlungsoptionen in weiteren Konsultationen
Unsere vier Themenblöcke
1. Revision – Ziele und Folgen
Martin Ahlhaus | Dr. Ansgar Wennemer

  • Zielsetzungen und Treiber für eine Revision
  • EU-Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit
  • Diskussionsstand und nächste Schritte
  • Aufgabe risikobasierter Regulierung?
  • Künftige Auswirkungen auf industrielle Lieferketten durch
  • Neue Vorgaben für Beschränkungen
  • Verzicht auf Zulassungsverfahren
2. REACH Revision – aus Sicht eines Toxikologen                              
Dr. Christoph Lutermann | Dr. Ansgar Wennemer

Wurde früher nach §§30, 31 LFGB bzw. § 3 ProdSG, das Risiko bei der Verkehrsfähigkeit fokussiert, so soll nun  der Einsatz als gefährlich gekennzeichneter Stoffe verboten werden, auch wenn diese weit unter Schwellenwert verwendet werden und damit eine völlig sichere Verwendung darstellen. Ebenso ist es bei der Auswahl der Testverfahren, die zur Anwendung kommen sollen.

Bislang ist die Aussagekraft der Vitro-Test in Frage gestellt, da die Interaktion im Zellverbund, Anflutung und Verteilung sowie Ausscheidung von Stoffen nicht berücksichtigt werden. Neuerdings soll den In-Vitro-Tests der Vorzug gegeben, die Tierversuchsfreiheit wird die als neues Ziel propagiert. An verschieden Beispielen werden die Konsequenzen dieses Paradigmenwechsels betrachtet. 

3. REACH Revision – aus Sicht der Anwender
Dr. Gunnar Grecksch | Dr. rer. nat. Klaus Ockenfeld | Hans Weissenböck | Dr. Ansgar Wennemer

Betrachtung einiger Beispiele:
  • Bisphenole und Formaldehyd in Schleifmitteln
  • Blei in Kupferlegierungen
  • Blei in Schlüsseln und Schließsystemen
  • UV-328 als Stabilisator im Automobilbau, Gummidichtungen außen
  • Verzicht auf Fluorpolymere im Maschinenbau, in der Hydraulik u.a.
Beschrieben werden die technischen Hintergründe, Konsequenzen und Aufwände der Umstellung.
4. REACH Revision – Handlungsoptionen in weiteren Konsultationen   
Martin Ahlhaus | Dr. Ansgar Wennemer

  • Erkenntnisse aus bisherigen Konsultationen
  • Angekündigte Konsultationen und Zeitrahmen
  • Impact Assessment (Was ist zu beachten?)
  • Handlungsempfehlungen für Teilnahme an Konsultationsverfahren
  • Ausblick
Unsere Experten
Herr Martin Ahlhaus
Dipl.-Verwaltungsswirt (FH), Rechtsanwalt und Partner der Produktkanzlei, Augsburg
Dr. Christoph Lutermann
Geschäftsführer EuDiCo GmbH. EU Directives Consultancy - Partner für die Einhaltung von EU-Regularien
Dr. rer. nat. Klaus Ockenfeld 
Deutsches Kupferinstitut Berufsverband e.V.
Mag. Ing. Hans Weissenböck
Generalsekretär der ARGE – The European Federation of Locks & Building Hardware Manufacturers
Dr. rer. nat. Ansgar Wennemer
Dipl. Chemiker in der Kundenbetreuung bei TÜV Rheinland LGA Products GmbH in Köln
Dr. Gunnar Grecksch
Geschäftsführer Verband Deutscher Schleifmittelwerke e.V., Bonn

Zur Anmeldung

Sie erhalten eine Bestätigung Ihrer Anmeldung per E-Mail. Nach der Veranstaltung stellen wir Ihnen die Präsentation als Download zur Verfügung. Für Fragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne auch vorab zur Verfügung.

Durch die Teilnahme an den Veranstaltungen entstehen für Sie keine Teilnahmegebühren. Als Gegenleistung für die Teilnahme an unserem Webinar bitten wir Sie lediglich um Ihre Kontaktdaten und Ihr Einverständnis, künftig regelmäßig per E-Mail über Produkte und Neuigkeiten von TÜV Rheinland informiert zu werden. Die mit * gekennzeichneten Felder sind für eine*n regionalspezifische*n Ansprechpartner*in zur Koordination von Gesprächen erforderlich. Dies ermöglicht uns eine schnelle und kompetente Bearbeitung Ihrer Anfragen.  






* in Zusammenarbeit mit Produktkanzlei.com und EUDICO, mit Unterstützung des Deutschen Verbandes der Spielwarenindustrie e. V. (DVSI)
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