Synopse zur SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung.
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Mit der am 01.07.2021 in Kraft getretenen Anpassung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) gelten die grundlegenden Arbeitsschutzregeln für die Dauer der epidemischen Lage nationaler Tragweite bis einschließlich 10.09.2021 fort.
Durch die Verordnung werden besondere Arbeitsschutzmaßnahmen in den Unternehmen gefordert, um die Beschäftigten im betrieblichen Wirkungskreis vor dem Eintrag und der schnellen Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 – einschließlich der neu auftretenden Virusmutationen – zu schützen.

Die neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung ergänzt die im Rahmen der Corona-Pandemie erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen für den betrieblichen Infektionsschutz und die im SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard und der SARS-CoV-2-Arbeitschutzregel bereits beschriebenen Maßnahmen.
 
Zu Ihrer Unterstützung haben unsere Arbeitsschutz-Experten eine Synopse zur SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung erstellt, die alle Änderungen, die ab dem 01.07.2021 in Kraft treten, auf einen Blick für Sie zusammengefasst.

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