Leitfaden für Aufzugswärter – von der Erfüllung der Betreiberpflicht bis zur Checkliste

Um die Sicherheit von Aufzügen dauerhaft zu gewährleisten, muss der Betreiber bestimmte Pflichten erfüllen. Diese sind in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) festgehalten.

Hierzu zählt u. a. die Bereitstellung einer „beauftragten Person“, auch „Aufzugswärter“ genannt.

Der Aufzugswärter leistet als Erstansprechpartner vor Ort einen wesentlichen Beitrag zum sicheren Betrieb von Aufzugsanlagen. Er erkennt nicht nur augenfällige Mängel, sondern befreit in einem Notfall auch eingeschlossene Personen aus dem Fahrkorb.

Der Leitfaden für Aufzugswärter dient als kleines Nachschlagewerk und ergänzt die erforderliche anlagenspezifische Einweisung. Neben den wichtigsten Aufgaben und Anforderungen eines Aufzugswärters enthält der Leitfaden auch eine Checkliste. Anhand dieser Liste kann der Betreiber prüfen, ob er seine Pflichten und Vorgaben erfüllt, um den Betrieb seiner Anlage sicherzustellen.

Hier haben Sie die Möglichkeit den Leitfaden herunterzuladen..

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