Die Europäische Union hat sich zum Ziel gesetzt mit der Verabschiedung des „European Green Deal“ bis zum Jahr 2050 klimaneutral zu sein. In diesem Kontext wurde 2022 die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) eingeführt, die Unternehmen vorschreibt, über verschiedene Nachhaltigkeitsaspekte ihrer Aktivitäten zu berichten.
Bis zum 6. Juli 2024 müssen die EU-Mitgliedsstaaten die CSRD in ihrem nationalen Recht umgesetzt haben.
Verpflichtende Inhalte eines Nachhaltigkeitsberichts nach CSRD sind die und die EU-Taxonomie-Verordnung und die European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Die Inhalte von Nachhaltigkeitsberichten durch die ESRS sind bereits seit Ende 2023 verbindlich.
Unsere Expertinnen und Experten haben ein Whitepaper ausgearbeitet und mit praktischen Grafiken unterlegt, welches Ihnen ein grundlegendes Verständnis der CSRD und ESRS vermittelt. Es zeigt deren Ziele auf, erläutert die Hauptmerkmale und beleuchtet die Auswirkungen auf Unternehmen. Sie erhalten mit unserem Whitepaper Anworten auf Fragen wie:
- Welche Unternehmen fallen unter die Berichtspflicht nach der CSRD?
- Was regeln die themenübergreifenden Standards ESRS 1 und ESRS 2?
- Wie werden CSRD und ESRS in der Praxis umgesetzt?
- Wie gelingt die Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten?
- Welche weiteren Standards sind zu erwarten?