Die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz CSRD) und die EU-Standards für einheitliche Nachhaltigkeitsinformationen, die sogenannten European Sustainability Reporting Standards (ESRS), verändern den Umfang und die Art der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen.
In unserem einstündigen Webinar am 27. März um 10 Uhr erhalten Sie einen Überblick über das Zusammenspiel der einzelnen Regelungen und Tipps zu deren Umsetzung. Unsere Expertin und unser Experte erklären Ihnen, wie Sie sich am besten an eine Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD herantasten. Sie lernen, welche Potenziale Sie nutzen können und wie Sie möglichen Herausforderungen gewappnet sind!
Um den Zugang zu Nachhaltigkeitsinformationen zu erleichtern, sollen diese künftig verpflichtender Bestandteil des Lageberichts sein. Damit wird der hohen Bedeutung der Nachhaltigkeitsberichterstattung Rechnung getragen.
Unternehmen sind verpflichtet, sowohl über die Auswirkungen der eigenen Geschäftstätigkeit auf Mensch und Umwelt als auch über die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsaspekten auf das Unternehmen zu berichten. Bisher musste nur dann berichtet werden, wenn beide Aspekte zutrafen.
Künftig muss die Nachhaltigkeitsberichterstattung extern geprüft werden. Hierfür legt die EU-Kommission Prüfungsstandards fest.