Seit dem 01.01.2025 müssen große Unternehmen, die mindestens zwei der drei nachfolgenden Kriterien erfüllen, in 2026 ihren ersten Nachhaltigkeitsbericht über das Geschäftsjahr 2025 veröffentlichen:
- > 250 Mitarbeitende
- > 50 Mio. € Umsatz
- > 25 Mio. € Bilanzsumme
Gemäß der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz CSRD) müssen bestimmte Nachhaltigkeitsinformationen Bestandteil des Lageberichts sein. Die Inhalte der Berichte werden durch die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) und die EU-Taxonomie-Verordnung konkretisiert.
In unserem einstündigen Webinar erhalten Sie von unseren beiden Fachexpertinnen fundierte Praxistipps für die Umsetzung des Nachhaltigkeitsberichts. Sie gewinnen die wichtigsten Informationen über die regulatorischen Anforderungen durch CSRD, ESRS und EU-Taxonomie im Bereich Nachhaltigkeit:
- Überblick über aktuelle regulatorische Anforderungen im Bereich Nachhaltigkeit
- Regulatorischer Hintergrund: CSRD, ESRS und EU-Taxonomie
- Praktische Umsetzung: Tipps für einen Nachhaltigkeitsbericht gemäß CSRD
- Q&A-Session
Ihr Nutzen:
- Besseres Verständnis zum Gesamtkontext der CSRD:
- Wie nähere ich mich einem Nachhaltigkeitsbericht nach CSRD?
- Welche Potenziale und Herausforderungen können mir auf diesem Weg begegnen?
- Überblick über das Zusammenspiel der einzelnen Regelungen
- Tipps zu deren Umsetzung