ESG Reporting – Was kommt ab 2023 auf uns zu?

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Durch eine Nachhaltigkeits-Berichterstattung sollen Firmen offenlegen, wie sich ihr unternehmerisches Handeln auf die drei Bereiche Umwelt, Soziales und Corporate Governance (kurz ESG) auswirkt. Die Anforderungen an das ESG-Reporting werden zunehmend strenger. Bislang waren nur börsennotierte Unternehmen ab 500 Mitarbeitern beitragspflichtig. Ab 2023 gibt es nun signifikante Änderungen.
Veranstaltungszeitpunkt I Webinar „ESG Reporting – Was kommt ab 2023 auf uns zu?“

Donnerstag, den 30. März 2023, 10:00 bis 11:00 Uhr
Corporate Social Responsibility (CSR) im Mittelstand
Laut dem von der EU-Kommission veröffentlichten Entwurf zur „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD) soll nun die Berichterstattungspflicht ausgeweitet werden und für Unternehmen gelten, die folgende Kriterien erfüllen:

Unternehmen, die …

  • … mehr als 250 Mitarbeiter haben und
  • … entweder eine Bilanzsumme von mehr als 20 Millionen Euro oder einen Umsatz von mehr als 40 Millionen Euro aufweisen

Ab 2026 sollen dann kleine und mittlere Unternehmen ebenfalls zur Berichterstattung verpflichtet werden.
 
Wir unterstützen Sie mit interdisziplinärer Expertise 
In unserem Webinar „ESG Reporting – Was kommt ab 2023 auf uns zu?“ bringen wir Sie hinsichtlich der neuen Regelungen in Deutschland und der EU auf den neusten Stand. Unsere Expert:innen aus unterschiedlichen Fachbereichen gehen auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen ein, besprechen mit Ihnen die besten Umsetzungsstrategien und erläutern, wie Sie ausgehend vom Bericht in die Umsetzung starten können.

Das Thema ESG-Reporting bedarf interdisziplinäre Expertise aus den Bereichen Gesetze und Recht, Nachhaltigkeit & Stakeholder-Begleitung sowie CO2-Bilanzierungen & Technik. Vor diesem Hintergrund haben sich die drei Unternehmen TÜV Rheinland, Wirtschaftskanzlei HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK sowie bck2planet zusammengeschlossen, um Unternehmen die neuen Berichtspflichten ganzheitlich zu erläutern und in der Umsetzung der einzelnen Rechtsvorschriften zu unterstützen. 

Was Sie bei unserem Webinar erwartet
Freuen Sie sich auf drei spannende Vorträge von unseren erfahrenen Expert:innen.
Dr. Christoph Schork
Rechtsanwalt und Partner I Wirtschaftskanzlei HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK

  • Der gesetzliche Rahmen: Lieferkettengesetz, CSRD, SFDR, Taxonomie



Dr. Bahar Cat-Krause
Nachhaltigkeitsexpertin und Unternehmerin I bck2planet Nachhaltigkeitsberatung

  • Umsetzungsstrategien: In 5 Schritten zum Erfolg
Norbert Heidelmann
Department Manager für Sustainability und Carbon Services I TÜV Rheinland Group
  • Vom Bericht zur Umsetzung: Dekarbonisierung
Darüber hinaus nehmen sich unsere Redner:innen gerne ausgiebig Zeit, um im Anschluss auf Ihre Fragen und Anmerkungen einzugehen. 

Ihre Anmeldung
Sie erhalten eine Bestätigung Ihrer Anmeldung per E-Mail. Nach der Veranstaltung stellen wir Ihnen die Präsentation als Download zur Verfügung. Für Fragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne auch vorab zur Verfügung.

Durch die Teilnahme an den Veranstaltungen entstehen für Sie keine Teilnahmegebühren. Als Gegenleistung für die Teilnahme an unserem Webinar bitten wir Sie lediglich um Ihre Kontaktdaten und Ihr Einverständnis, künftig regelmäßig per E-Mail über Produkte und Neuigkeiten von TÜV Rheinland informiert zu werden. Die mit gekennzeichneten Felder sind für einen regionalspezifischen Ansprechpartner zur Koordination von Gesprächen erforderlich. Dies ermöglicht uns eine schnelle und kompetente Bearbeitung Ihrer Anfragen. 
 
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