Corporate Social Responsibility (CSR) im Mittelstand
Laut dem von der EU-Kommission veröffentlichten Entwurf zur „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD) soll nun die Berichterstattungspflicht ausgeweitet werden und für Unternehmen gelten, die folgende Kriterien erfüllen:
Unternehmen, die …
- … mehr als 250 Mitarbeiter haben und
- … entweder eine Bilanzsumme von mehr als 20 Millionen Euro oder einen Umsatz von mehr als 40 Millionen Euro aufweisen
Ab 2026 sollen dann kleine und mittlere Unternehmen ebenfalls zur Berichterstattung verpflichtet werden.
Wir unterstützen Sie mit interdisziplinärer Expertise
In unserem On-Demand-Webinar „ESG Reporting – Was kommt ab 2023 auf uns zu?“ bringen wir Sie hinsichtlich der neuen Regelungen in Deutschland und der EU auf den neusten Stand. Unsere Expert:innen aus unterschiedlichen Fachbereichen gehen auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen ein, besprechen die besten Umsetzungsstrategien und erläutern, wie Sie ausgehend vom Bericht in die Umsetzung starten können.
Das Thema ESG-Reporting bedarf interdisziplinäre Expertise aus den Bereichen Gesetze und Recht, Nachhaltigkeit & Stakeholder-Begleitung sowie CO2-Bilanzierungen & Technik. Vor diesem Hintergrund haben sich die drei Unternehmen TÜV Rheinland, Wirtschaftskanzlei HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK sowie bck2planet zusammengeschlossen, um Unternehmen die neuen Berichtspflichten ganzheitlich zu erläutern und in der Umsetzung der einzelnen Rechtsvorschriften zu unterstützen.
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