Infos zu Green Claims Directive aus rechtlicher und operativer Ebene sowie Tipps für die transparente Kommunikation von Nachhaltigkeits-Claims

Unternehmen dürfen künftig nur noch mit dem Begriff "klimaneutral" werben, wenn sie in der Werbung auch erklären, was dahintersteckt. Das entschied am 27. Juni 2024 der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Hintergrund war ein Rechtsstreit zwischen der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs und dem Lakritz- und Fruchtgummihersteller Katjes. Das Urteil wird als richtungsweisend für die künftige Bewerbung umwelt- und klimafreundlicher Produkte gesehen.

Das Urteil unterstützt auch die Notwendigkeit der Green Claims Directive, eine Richtlinie der Europäischen Union mit dem Ziel, klare und einheitliche Standards für die Verwendung umweltbezogener Angaben für Produkte und Dienstleistungen zu schaffen.

Laut der Richtlinienentwürfe sollen die geplanten Neuregelungen zu Green Claims für alle Unternehmen gelten, die innerhalb der EU gegenüber ihrer Verbraucherschaft Umweltaussagen machen, unabhängig davon, ob diese Unternehmen ihren Sitz innerhalb der EU oder in Drittländern haben.

In unserem Webinar am Mittwoch, 25. September 2024 | 10-11 Uhr zeigen wir auf, wie der aktuelle Stand der Gesetzgebung und Rechtsprechung ist und geben Tipps, wie Sie sich hierauf am besten einstellen:
Nachhaltigkeitskommunikation und Green Washing
Green Claims Directive:
 
aktuelle Rechtsprechung
 
Rechtliche Punkte
 
operationale Tipps in der Anwendung
Nach dem Webinar wissen Sie, was in der Unternehmenskommunikation erlaubt ist und wo die Grenzen zum Greenwashing verlaufen.
 

Keine Zeit? Kein Problem! Durch Ihre Anmeldung erhalten Sie automatisch die Aufzeichnung der Veranstaltung.
Webinar “Operative Nachhaltigkeitskommunikation & Green Claims“
Mittwoch, 25. September 2024 | 10-11 Uhr
Unser Expert:innen:
Claudia Berti ist Beraterin im Bereich Sustainability Services von TÜV Rheinland Consulting. Ihr Beratungsschwerpunkt liegt insbesondere in der Nachhaltigkeitsberichterstattung, der Nachhaltigkeitskommunikation sowie der strategischen ESG-Ausrichtung von Unternehmen.
Dr. Christoph Schork ist Rechtsanwalt und Partner in der Kanzlei HEUKING. Er ist rechtlicher Experte im Bereich Nachhaltigkeit, ESG und Lieferketten-Compliance und verantwortet die ESG Praxisgruppe bei HEUKING.

Sie erhalten eine Bestätigung Ihrer Anmeldung per E-Mail. Nach der Veranstaltung stellen wir Ihnen die Präsentation als Download zur Verfügung. Für Fragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne auch vorab zur Verfügung.

Durch die Teilnahme an den Veranstaltungen entstehen für Sie keine Teilnahmegebühren. Als Gegenleistung für die Teilnahme an unserem Webinar bitten wir Sie lediglich um Ihre Kontaktdaten und Ihr Einverständnis, künftig regelmäßig per E-Mail über Produkte und Neuigkeiten von TÜV Rheinland informiert zu werden. Die mit * gekennzeichneten Felder sind für einen regionalspezifischen Ansprechpartner zur Koordination von Gesprächen erforderlich. Dies ermöglicht uns eine schnelle und kompetente Bearbeitung Ihrer Anfragen. 
 
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