Seit dem 17.12.2020 gilt die sog. „Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ (EU-Whistleblower-Richtlinie). Ziel der EU-Richtlinie ist die Schaffung von Mindeststandards für den Schutz von hinweisgebenden Personen sowie die Förderung von Hinweisen zur Aufdeckung von Rechtsverstößen und Non-Compliance in Unternehmen.
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist die deutsche Umsetzung dieser Richtlinie und ist am 2. Juli 2023 in Kraft getreten: Alle Unternehmen mit mindestens 50 Angestellten sind nun gesetzlich verpflichtet, sogenannte „Hinweisgebersysteme“ einzurichten.
Was Sie in unserem Webinar erwartet
In unserem Webinar „EU-Hinweisgeberschutzgesetz: Wie Sie normkonform ein Hinweisgebersystem implementieren“ erläutern Ihnen unsere Compliance-Expert:innen Stefan Eigler und Jens Langguth, was nun auf die betroffenen Unternehmen zukommt, welche rechtlichen und operative Herausforderungen bestehen und wie Sie die neue Anforderungen sinnvoll und pragmatisch umsetzen können. Wir geben Ihnen den Einblick in die ganzheitliche Lösung die wir von TÜV Rheinland für Sie im Angebot haben:
- Wie läuft die Implementierung unseres Hinweisgebersystems ab und welche Vorteile bringt dieses mit?
- Was sind die Funktionalitäten unseres Systems?
- Warum ist unser Ombudsservice so sinnvoll?
Mehr noch: Im Rahmen einer Life-Demo spielen wir mit Ihnen spannende Use-Cases in unserem System durch und nehmen uns Zeit, um Ihre individuellen Fragen zu klären.
TÜV Rheinland Hinweisgebersystem: Implementierung, Betrieb und Ombudsservice
Wir bieten eine Operationalisierung und Übernahme der neuen Verpflichtungen der Internen Meldestelle gemäß des Hinweisgeberschutzgesetzes, eine risikoorientierte, skalierbare Implementierung und einen sicheren vertrauensvollen Betrieb: