Die neue Maschinenverordnung kommt. Seien Sie vorbereitet.

EU-Maschinenverordnung: Meistern Sie die neuen Anforderungen.

Erfahren Sie mehr auf unserer Konferenz für Maschinensicherheit!
Maschinenhersteller und andere Stakeholder der Branche blicken gespannt auf die bevorstehende Ende der Übergangsfrist der Maschinenverordnung (MVO). Die neue Verordnung (EU) 2023/1230 wird ab 20. Januar 2027 vollständig anwendbar sein und damit endgültig die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ablösen. Ab diesem Zeitpunkt bildet sie die verbindliche Grundlage für die CE-Kennzeichnung und gilt für alle Inverkehrbringer von Maschinen in der EU.

Mit der finalen Fassung der Verordnung (EU) 2023/1230 ergeben sich zahlreiche Neuerungen im Bereich der Maschinensicherheit und Funktionalen Sicherheit. Zudem berücksichtigt die Verordnung nun verstärkt innovative Technologien, die durch die fortschreitende Digitalisierung an Bedeutung gewinnen – darunter Aspekte wie Cybersecurity von Maschinen oder der Umgang mit selbstlernenden bzw. KI-basierten Systemen.
Für Unternehmen entstehen damit viele praktische Fragen: Welche Änderungen sind tatsächlich relevant? Welche Anforderungen gelten künftig konkret? Und wie kann ich meine Produkte und Prozesse effizient an die neuen Vorgaben anpassen?

Diese Themen stehen im Mittelpunkt unserer Konferenz für Maschinensicherheit, bei der ausgewiesene Expertinnen und Experten aus Normung, Konformität und praktischer Anwendung die wichtigsten Inhalte der neuen Maschinenverordnung erläutern. Sie erhalten fundierte Antworten rund um Prüfung, Konformität und Zulassung Ihrer Produkte. Zudem zeigen wir Ihnen, worauf Sie künftig bei der technischen Dokumentation und Risikobeurteilung besonders achten müssen.

  • Profitieren Sie vom Know-how führender Fachleute der Branche
  • Erhalten Sie konkrete Anregungen und praktische Lösungsansätze
  • Sammeln Sie Ideen für die Entwicklung zukunftsfähiger Strategien
Konferenz für Maschinensicherheit

20. Januar 2026 in Berlin
22. Januar 2026 in Köln
Beginn: 10:00 Uhr

Anmeldeschluss: 09. Januar 2026
Teilnahmegebühr: 295 € pro Person

Freuen Sie sich auf spannende Vorträge und angeregte Diskussionen.
Durch das Programm führt Sie unser Moderator Jörg Krämer.
10:00 Uhr
Begrüßung und Vorstellung TÜV Rheinland
10:10 Uhr
DR. CARSTEN SCHUCHT, Rechtsanwalt | Die Produktkanzlei
Die MVO als Teil der aktuellen Reformen im europäischen Produktsicherheitsrecht
  • Überblick über aktuelle Entwicklungen im europäischen Produktsicherheitsrecht mit Relevanz für den Maschinenbau
  • Ausblick auf das neue Instrument der Verordnung, das Inkrafttreten und den Geltungsbeginn
10:30 Uhr
THOMAS KOESTER, Globaler Leiter Technisches Kompetenzzentrum Maschinen | TÜV Rheinland 
Die neue Maschinenverordnung: Einführung, Definitionen und Anwendungsbereiche
Einteilung Kapitel, harmonisierte Normen, Definitionen, Wesentliche Änderungen, gravierende Änderungen gegenüber Maschinenrichtlinie
11:00 Uhr
DR. CARSTEN SCHUCHT, Rechtsanwalt | Die Produktkanzlei
Die Wirtschaftsakteure in der MVO und ihre neuen Pflichten
  • Darstellung der neuen Pflichten der Wirtschaftsakteure
  • Diskussion praxisrelevanter Fragen
11:40 Uhr
MATTHIAS SCHOLZ, Fachgebietsleiter Technik & Fördertechnik, TÜV Rheinland
Anhang I und II der MVO (Liste der Maschinen mit speziellen Konformitätsbewertungsverfahren und Sicherheitskomponenten)
  • Neue Einteilungen von Hochrisikomaschinen insbesondere im Anhang I in die Teile A und B und Darstellung der unterschiedlichen Konsequenzen bei der Bewertung der Konformität
  • Aktualisierung der Sicherheitskomponenten/Sicherheitsbauteile im neuen Anhang II und die Anpassungen an den Stand der Technik (KI und Software)
12:00 Uhr
THOMAS KOESTER und GEBHARD BOUWER | TÜV Rheinland
Konformitätsbewertungsverfahren für Maschinen und Sicherheitsbauteile nach Artikel 21 inklusive Module und Verfahren für Unvollständige Maschinen
Die unterschiedlichen Konformitätsbewertungsverfahren werden im Artikel 21 zugeordnet. Je nach Produkt kann der Hersteller verschiedene Module aus den Anhängen auswählen. Für unvollständige Maschine gilt ein gesondertes Verfahren zum Inverkehrbringen.
12:45 Uhr
Mittagessen
13:45 Uhr
MATTHIAS SCHOLZ, Fachgebietsleiter Technik und Fördertechnik | TÜV Rheinland
Anhang III der MVO – Änderungen der grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen
Es erfolgt ein Vergleich des neuen Anhang III mit dem Anhang I der RL 2006/42/EG. Insbesondere die Anpassungen an den Stand der Technik (KI und CS) werden dargestellt.
14:25 Uhr
GEBHARD BOUWER, Abteilungsleiter Prüfung und Zertifizierung Funktionalen Sicherheit, | TÜV Rheinland
Anforderungen hinsichtlich Funktionaler Sicherheit, KI und CS
Neben Anforderungen der Funktionale Sicherheit definiert die Maschinenverordnung nun auch Anforderungen an den Schutz vor Manipulation von bzw. über Geräteschnittstellen. Dies betrifft die Themen Software als Sicherheitsbauteil  sich selbstständig weiterentwickelnde Systeme (z.B. maschinelles Lernen).
15:05 Uhr
DR. CARSTEN SCHUCHT, Rechtsanwalt | Die Produktkanzlei
Die formellen Anforderungen an die Verkehrsfähigkeit (insbesondere technische Unterlagen, Betriebsanleitung, EU-Konformitätserklärung)
  • Überblick über die wesentlichen Neuerungen
  • Beantwortung der Frage, ob es in diesen Bereichen zur Digitalisierung des Maschinenrechts kommt
15:25 Uhr
Abschlussdiskussion
Unsere Referenten
Joerg Krämer (Moderator), Head of Project Coordination & Qualification, TÜV Rheinland

Joerg Krämer ist spezialisiert auf Funktionale Sicherheit und Cybersecurity und verfügt über mehr als 30 Jahre Berufserfahrung in der Automatisierungs- und Prozessindustrie. Er hat detaillierte Kenntnisse der Funktionalen Sicherheit für die Produktentwicklung mit den Schwerpunkten Hardware- und Softwaredesign und -entwicklung für Maschinenanwendungen und für Automotive. Herr Krämer leitet den Geschäftsbereich "Qualifizierung und Projektmanagement“ und kümmert sich neuerdings auch um die Assessments und Zertifizierungen von KI-Systemen in der Industrie.
Dr. Carsten Schucht, Rechtsanwalt, Die Produktkanzlei

Dr. Carsten Schucht ist auf das Produktsicherheits- und Produkthaftungsrecht einerseits und das Arbeitsschutzrecht andererseits spezialisiert. Produktsicherheitsrechtlich berät er internationale und nationale Hersteller, Importeure und Händler von Konsum- und Investitionsgütern im gesamten Non-Food-Bereich zu allen Compliance-Themen. Produktsicherheitsrechtlich befasst er sich besonders mit der Prüfung der Verkehrsfähigkeit von CE-gekennzeichneten Produkten im europäischen Binnenmarkt und dem Aspekt der Product Compliance.
Thomas Köster, Globaler Leiter des Technischen Kompetenzzentrums Maschinen, TÜV Rheinland 

Thomas Koester studierte Elektrotechnik an der Technischen Universität Berlin. Berufsstart im Jahre 1996 im Prüflabor für Elektrotechnik des TÜV Rheinland Japan in Yokohama. Seit 2005 beim TÜV Rheinland in Deutschland im Bereich Maschinensicherheit tätig und Laborleiter für Industriemaschinen bis 2020. Seit 2020 globaler Koordinator des Segments Maschinen im TÜV Rheinland. Mitglied in deutschen und Europäischen Gremien im Bereich Maschinensicherheit.
Matthias Scholz, Fachgebietsleiter Förder- und Maschinentechnik, TÜV Rheinland

Sein Maschinenbaustudium mit dem Schwerpunk Energietechnik absolvierte Matthias Scholz an der BHT Berlin und der HAW Hamburg. Er begann seine Karriere bei TÜV Rheinland als Energieauditor und –berater. 2018 wechselte er zur Prüfung von Maschinenprodukten im Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie. 2020 wurde er zudem Zertifizierer und stellvertretender Leiter der Zertifizierstelle für Maschinen. Seit 2023 ist er bei TÜV Rheinland nun als Fachgebietsleiter für den Bereich Förder- und Maschinentechnik mit den Schwerpunkten Konformitätsbewertung, Maschinen und Koordination fliegender Bauten tätig.
Gebhard Bouwer, Abteilungsleiter Prüfung und Zertifizierung Funktionalen Sicherheit, TÜV Rheinland

In seiner Rolle bei TÜV Rheinland ist Herr Bouwer stellvertretender Leiter einer DAkkS-akkreditierten Konformitätsbewertungsstelle. Er ist Spezialist für die Baumusterprüfung von Produkten der EG-Maschinenrichtlinie Anhang IV Nr. 19, 20 und 21 und beauftragter Reviewer für EG-Baumusterprüfbescheinigungen für Produkte gemäß EG-Maschinenrichtlinie Anhang IV Nr. 19, 20 und 21. Neben seiner hauptberuflichen Tätigkeit engagiert sich Gebhard Bouwer in nationalen Gremien der DKE: GAK 914.0.4 und ist Mitglied des internationalen Wartungsteams für IEC 61508-1/2.

Ihre Anmeldung
Die mit gekennzeichneten Felder sind erforderlich für die schnelle und kompetente Bearbeitung Ihrer Anmeldung sowie für die Erstellung der Rechnung nach der Konferenz.


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