Die neue Maschinenverordnung kommt. Seien Sie vorbereitet.

Erfahren Sie mehr auf unserer Konferenz für Maschinensicherheit!
Maschinenhersteller und andere Stakeholder der Branche dürften gespannt auf den Mai 2023 warten. Anfang des Monats wird die Veröffentlichung der neuen Maschinenverordnung (MVO) erwartet, welche die aktuell geltende Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ablösen wird. Die neue Verordnung wird künftig als Grundlage für die CE-Kennzeichnung dienen und gilt dann verpflichtend für alle Inverkehrbringer von Maschinen in der EU.

Ein Entwurf der neuen Verordnung liegt bereits seit 2022 vor. Die aktuelle Fassung der neuen Maschinenverordnung 2021/0105/COD würde einige Änderungen im Hinblick auf die Maschinensicherheit und Funktionale Sicherheit bedeuten. Auch innovative Technologien, die im Rahmen der zunehmenden Digitalisierung immer wichtiger werden, sollen durch die neue Verordnung abgedeckt werden. Dies betrifft zum Beispiel die Cybersecurity von Maschinen oder auch den Umgang mit selbstlernenden Maschinen.
Für die betroffenen Unternehmen ergeben sich daraus natürlich einige Fragen: Welche Änderungen kommen auf mich zu? Wie kann ich meine Produkte und Prozesse möglichst effektiv anpassen?

Besuchen Sie unsere Konferenz für Maschinensicherheit mit vielen Vorträgen von Experten für die Normung und Konformität von Maschinen. Hier erhalten Sie Antworten rund um die Prüfung, Konformität und Zulassung Ihrer Produkte. Wir erläutern Ihnen die Grundlagen und Inhalte der neuen Maschinenverordnung und zeigen Ihnen konkret auf, worauf Sie bei der Dokumentation zukünftig achten müssen.

  • Profitieren Sie vom Know-how führender Fachleute der Branche
  • Erhalten Sie konkrete Anregungen und praktische Lösungsansätze
  • Sammeln Sie Ideen für die Entwicklung zukunftsfähiger Strategien
Konferenz für Maschinensicherheit

23. Mai 2023 in Berlin
25. Mai 2023 in Köln
Beginn: 10:00 Uhr

Anmeldeschluss: 22. Mai 2023
Teilnahmegebühr: 295 € pro Person

Early Bird! Bei Anmeldung bis einschließlich 18. April 2023 erhalten Sie 100 € Rabatt.
Freuen Sie sich auf spannende Vorträge und angeregte Diskussionen.
Durch das Programm führt Sie unser Moderator Jörg Krämer.
10:00 Uhr
Begrüßung und Vorstellung TÜV Rheinland
10:10 Uhr
DR. CARSTEN SCHUCHT, Rechtsanwalt | Die Produktkanzlei
Die MVO als Teil der aktuellen Reformen im europäischen Produktsicherheitsrecht
  • Überblick über aktuelle Entwicklungen im europäischen Produktsicherheitsrecht mit Relevanz für den Maschinenbau
  • Ausblick auf das neue Instrument der Verordnung, das Inkrafttreten und den Geltungsbeginn
10:30 Uhr
THOMAS KOESTER, Globaler Leiter Technisches Kompetenzzentrum Maschinen | TÜV Rheinland 
Die neue Maschinenverordnung: Einführung, Definitionen und Anwendungsbereiche
Einteilung Kapitel, harmonisierte Normen, Definitionen, Wesentliche Änderungen, gravierende Änderungen gegenüber Maschinenrichtlinie
11:00 Uhr
DR. CARSTEN SCHUCHT, Rechtsanwalt | Die Produktkanzlei
Die Wirtschaftsakteure in der MVO und ihre neuen Pflichten
  • Darstellung der neuen Pflichten der Wirtschaftsakteure
  • Diskussion praxisrelevanter Fragen
11:40 Uhr
MATTHIAS SCHOLZ, Fachgebietsleiter Technik & Fördertechnik, TÜV Rheinland
Anhang I und II der MVO (Liste der Maschinen mit speziellen Konformitätsbewertungsverfahren und Sicherheitskomponenten)
  • Neue Einteilungen von Hochrisikomaschinen insbesondere im Anhang I in die Teile A und B und Darstellung der unterschiedlichen Konsequenzen bei der Bewertung der Konformität
  • Aktualisierung der Sicherheitskomponenten/Sicherheitsbauteile im neuen Anhang II und die Anpassungen an den Stand der Technik (KI und Software)
12:00 Uhr
THOMAS KOESTER und GEBHARD BOUWER | TÜV Rheinland
Konformitätsbewertungsverfahren für Maschinen und Sicherheitsbauteile nach Artikel 21 inklusive Module und Verfahren für Unvollständige Maschinen
Die unterschiedlichen Konformitätsbewertungsverfahren werden im Artikel 21 zugeordnet. Je nach Produkt kann der Hersteller verschiedene Module aus den Anhängen auswählen. Für unvollständige Maschine gilt ein gesondertes Verfahren zum Inverkehrbringen.
12:45 Uhr
Mittagessen
13:45 Uhr
MATTHIAS SCHOLZ, Fachgebietsleiter Technik und Fördertechnik | TÜV Rheinland
Anhang III der MVO – Änderungen der grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen
Es erfolgt ein Vergleich des neuen Anhang III mit dem Anhang I der RL 2006/42/EG. Insbesondere die Anpassungen an den Stand der Technik (KI und CS) werden dargestellt.
14:25 Uhr
GEBHARD BOUWER, Abteilungsleiter Prüfung und Zertifizierung Funktionalen Sicherheit, | TÜV Rheinland
Anforderungen hinsichtlich Funktionaler Sicherheit, KI und CS
Neben Anforderungen der Funktionale Sicherheit definiert die Maschinenverordnung nun auch Anforderungen an den Schutz vor Manipulation von bzw. über Geräteschnittstellen. Dies betrifft die Themen Software als Sicherheitsbauteil  sich selbstständig weiterentwickelnde Systeme (z.B. maschinelles Lernen).
15:05 Uhr
DR. CARSTEN SCHUCHT, Rechtsanwalt | Die Produktkanzlei
Die formellen Anforderungen an die Verkehrsfähigkeit (insbesondere technische Unterlagen, Betriebsanleitung, EU-Konformitätserklärung)
  • Überblick über die wesentlichen Neuerungen
  • Beantwortung der Frage, ob es in diesen Bereichen zur Digitalisierung des Maschinenrechts kommt
15:25 Uhr
Abschlussdiskussion
Unsere Referenten
Joerg Krämer (Moderator), Head of Project Coordination & Qualification, TÜV Rheinland

Joerg Krämer ist spezialisiert auf Funktionale Sicherheit und Cybersecurity und verfügt über mehr als 30 Jahre Berufserfahrung in der Automatisierungs- und Prozessindustrie. Er hat detaillierte Kenntnisse der Funktionalen Sicherheit für die Produktentwicklung mit den Schwerpunkten Hardware- und Softwaredesign und -entwicklung für Maschinenanwendungen und für Automotive. Herr Krämer leitet den Geschäftsbereich "Qualifizierung und Projektmanagement“ und kümmert sich neuerdings auch um die Assessments und Zertifizierungen von KI-Systemen in der Industrie.
Dr. Carsten Schucht, Rechtsanwalt, Die Produktkanzlei

Dr. Carsten Schucht ist auf das Produktsicherheits- und Produkthaftungsrecht einerseits und das Arbeitsschutzrecht andererseits spezialisiert. Produktsicherheitsrechtlich berät er internationale und nationale Hersteller, Importeure und Händler von Konsum- und Investitionsgütern im gesamten Non-Food-Bereich zu allen Compliance-Themen. Produktsicherheitsrechtlich befasst er sich besonders mit der Prüfung der Verkehrsfähigkeit von CE-gekennzeichneten Produkten im europäischen Binnenmarkt und dem Aspekt der Product Compliance.
Thomas Köster, Globaler Leiter des Technischen Kompetenzzentrums Maschinen, TÜV Rheinland 

Thomas Koester studierte Elektrotechnik an der Technischen Universität Berlin. Berufsstart im Jahre 1996 im Prüflabor für Elektrotechnik des TÜV Rheinland Japan in Yokohama. Seit 2005 beim TÜV Rheinland in Deutschland im Bereich Maschinensicherheit tätig und Laborleiter für Industriemaschinen bis 2020. Seit 2020 globaler Koordinator des Segments Maschinen im TÜV Rheinland. Mitglied in deutschen und Europäischen Gremien im Bereich Maschinensicherheit.
Matthias Scholz, Fachgebietsleiter Förder- und Maschinentechnik, TÜV Rheinland

Sein Maschinenbaustudium mit dem Schwerpunk Energietechnik absolvierte Matthias Scholz an der BHT Berlin und der HAW Hamburg. Er begann seine Karriere bei TÜV Rheinland als Energieauditor und –berater. 2018 wechselte er zur Prüfung von Maschinenprodukten im Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie. 2020 wurde er zudem Zertifizierer und stellvertretender Leiter der Zertifizierstelle für Maschinen. Seit 2023 ist er bei TÜV Rheinland nun als Fachgebietsleiter für den Bereich Förder- und Maschinentechnik mit den Schwerpunkten Konformitätsbewertung, Maschinen und Koordination fliegender Bauten tätig.
Gebhard Bouwer, Abteilungsleiter Prüfung und Zertifizierung Funktionalen Sicherheit, TÜV Rheinland

In seiner Rolle bei TÜV Rheinland ist Herr Bouwer stellvertretender Leiter einer DAkkS-akkreditierten Konformitätsbewertungsstelle. Er ist Spezialist für die Baumusterprüfung von Produkten der EG-Maschinenrichtlinie Anhang IV Nr. 19, 20 und 21 und beauftragter Reviewer für EG-Baumusterprüfbescheinigungen für Produkte gemäß EG-Maschinenrichtlinie Anhang IV Nr. 19, 20 und 21. Neben seiner hauptberuflichen Tätigkeit engagiert sich Gebhard Bouwer in nationalen Gremien der DKE: GAK 914.0.4 und ist Mitglied des internationalen Wartungsteams für IEC 61508-1/2.

Ihre Anmeldung
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