On-Demand-Webinar „Praktische Hilfe zum Lieferkettengesetz – die häufigsten Fragen und hilfreiche Antworten“

Seit dem 1. Januar 2023 gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, oft auch Lieferkettengesetz oder LkSG genannt. Die neuen Rechtsvorschriften gelten für Unternehmen mit Hauptverwaltung, Hauptniederlassung, Verwaltungssitz oder satzungsgemäßem Sitz in Deutschland und mindestens 3.000 Mitarbeitenden sowie für Zweigniederlassungen von ausländischen Unternehmen in Deutschland dieser Größe. Ab 2024 wird das Gesetz auf Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden ausgeweitet. Die Ermittlung der Beschäftigtenzahl bezieht alle Beschäftigten sämtlicher Konzerngesellschaften mit ein. Dazu zählen unter anderem auch Leiharbeitende, die mindestens sechs Monate beschäftigt sind und Mitarbeitende im Ausland.

Das Gesetz verpflichtet diese in Deutschland ansässigen Unternehmen, in ihren Lieferketten menschenrechts- und umweltbezogene Sorgfaltspflichten zu beachten. Es zielt darauf ab, klare Anforderungen für unternehmerische Sorgfaltspflichten in der gesamten globalen Lieferkette zu schaffen und Menschenrechte zu schützen. Rechtskräftige Verstöße können mit zum Teil sehr hohen Bußgeldern und einem bis zu dreijährigen Ausschluss von öffentlichen Aufträgen sanktioniert werden.

Um Ihnen den praktischen Umgang mit den Sorgfaltspflichten des deutschen Lieferkettengesetzes zu erleichtern, hat unsere Beraterin Stefanie Neitzert ein Webinar mit den häufigsten Fragen aus der Praxis erarbeitet. Dabei gibt sie Antworten zur Umsetzung der zu erfüllenden Sorgfaltspflichten, angefangen beim Anwendungsbereich, über die Risikoanalyse mit besonderem Fokus auf Lieferanten in internationalen Lieferketten, Präventions- und Abhilfemaßnahmen bis hin zu einem Ausblick mit aktuellen Informationen zum Entwurf der europäischen Regelung (Corporate Sustainability Due Diligence Directive – CSDDD). Sie erhalten in diesem Webinar einen verständlichen Einblick in das neue Gesetz und die praxisnahe Umsetzung im eigenen Geschäftsbetrieb und in Ihrer Lieferkette.

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