Nachhaltigkeit ist eines der zentralen Themen unserer Zeit. Da der Klimawandel und die Ressourcenknappheit weltweit dringende Maßnahmen erfordern, erlassen Regierungen zunehmend strengere Vorschriften, um Umweltauswirkungen zu minimieren und die Verantwortung von Unternehmen einzufordern.
Eine dieser Maßnahmen ist die neue EU-Richtlinie Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, die ab dem 1. Januar 2025 für den Großteil der Unternehmen erstmals in Kraft treten wird. Die Richtlinie soll den Zugang zu Nachhaltigkeitsinformationen erleichtern und macht Nachhaltigkeitsinformationen daher zu einem verpflichtenden Bestandteil des Lageberichts von Unternehmen. Die Inhalte der Berichte werden durch die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) und die EU-Taxonomie-Verordnung konkretisiert.