„Zweitens setzen wir KI-Technologie ein, um interne Prozesse effizienter zu gestalten, und drittens nutzen wir KI in der Dienstleistungserbringung, um beispielsweise die Customer Experience und damit die Zufriedenheit und Loyalität unserer Kund:innen weiter zu verbessern“, sagt Gunter Bertrand. Dabei verfolgt der Geschäftsbereich Mobilität ganz klare Leitlinien: „KI soll niemals als Selbstzweck eingesetzt werden“, unterstreicht Bertrand. „Wir setzen KI nur dann ein, wenn dadurch relevante Kennzahlen, wie etwa die Zufriedenheit unserer Kund:innen und Mitarbeiter:innen oder die Durchlaufzeiten bestimmter Prozesse, positiv beeinflusst werden können.“
Kommende Kernkompetenz: Prüfung und Zertifizierung von KI-Anwendungen
„Unser Ziel ist es, uns als führende Prüf- und Zertifizierungsorganisation für KI-Anwendungen zu positionieren. Dies setzt allerdings voraus, dass entsprechende Standards existieren. Vor diesem Hintergrund sind Expert:innen von TÜV Rheinland auch in Gremien vertreten, die an der Formulierung solcher Vorgaben arbeiten“, betont Gunter Bertrand. Einen wichtigen ersten Rahmen setzt der kürzlich in Kraft getretene AI Act der EU, der Anwendungen in Risikoklassen einordnet. „Bereits bei der Einordnung von KI-Systemen unserer Kunden in die Risikoklassen gemäß dem AI Act können wir unterstützen. Aus den unterschiedlichen Risikoklassen ergeben sich wiederum verschiedene Implikationen. Da Prüfungen von KI-Systemen durch Drittparteien für Hochrisiko-Applikationen ab August 2027 verpflichtend werden, bereiten wir bereits jetzt ein entsprechendes Dienstleistungsportfolio vor“, schließt der Leiter Strategie & Globale Projekte.