TÜV Rheinland als Partner der Industrie bei Typzulassungsverfahren mit großer RDKS-Erfahrung
Zahlreiche Fahrzeughersteller und Systemlieferanten vertrauen seit Langem auf TÜV Rheinland als Entwicklungspartner und haben uns gegenüber vielen europäischen Genehmigungsbehörden als offiziellen Technischen Dienst benannt. Das heißt, dass TÜV Rheinland im Auftrag der Hersteller und Systemlieferanten die Systeme entsprechend der Anforderungen gemäß UN ECE R 141 prüft und den Prüfbericht zusammen mit dem Herstellerbeschreibungsbogen bei der Genehmigungsbehörde einreicht. Diese erteilt bei positiver Bewertung die Genehmigung für das RDKS.
Grundsätzlich funktionieren die Reifendruckkontrollsysteme für Lkw genauso wie die aus dem Pkw-Bereich bekannten. „Unterschiede bestehen allerdings in den Geschwindigkeitsbereichen, in denen die Systeme funktionieren müssen“, erklärt Thomas Kampmann. „Bei Pkw und leichten Nutzfahrzeugen bis 3,5 Tonnen muss die Überprüfung des Luftdrucks erst oberhalb von 40 km/h beginnen, bei Fahrzeugen mit mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht bereits bei 30 km/h.“ Auch die vorgeschriebene Warnschwelle ist prinzipiell gleich, es sind jeweils maximal 20 Prozent Druckverlust zulässig, bevor eine Warnung erfolgen muss. „Aufgrund der unterschiedlichen Radlasten, den dafür vorgesehenen Reifenklassen und den damit verbundenen Reifenfülldrücken unterscheidet sich aber der Mindestdruck“, betont Kampmann. „Für C1-Reifen gelten 150 Kilopascal, für C2- sowie C3-Reifen 220 Kilopascal als Grenzwert.“