Wir bereiten uns aktuell darauf vor, die Prüfung von Ladekabeln auch im Rahmen der Hauptuntersuchung (HU) anbieten zu können. Zwar ist das aktuell noch nicht gesetzlich vorgeschrieben – wir handeln jedoch proaktiv und schaffen einen einheitlichen und sicheren Prüfstandard. Mit der Entwicklung eines speziellen Ladekabelprüfkoffers für Prüfer:innen und Prüfstellen möchten wir die von uns betreuten Standorte bereits jetzt unterstützen. Unabhängig davon, in welchem Umfang und zu welchem Zeitpunkt entsprechende gesetzliche Vorgaben umgesetzt werden. Vorteil: Mit dem neuen Prüfequipment sind erste Prüfstellen und Prüfer:innen bereits jetzt auf mögliche Anforderungen vorbereitet.
Wie sieht die aktuelle regulatorische Landschaft zur Ladekabelprüfung aus?
Derzeit steht noch nicht fest, ob künftig eine Mitnahmepflicht oder gar eine Prüfpflicht für Ladekabel im Rahmen der Hauptuntersuchung eingeführt wird. Tatsache ist jedoch: Schon heute gelten Ladekabel als ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel – damit greift eine wiederkehrende Prüfungspflicht nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und DGUV-Vorschrift 3. Die DIN EN 50678 (VDE 0701) regelt dabei die Prüfung nach Instandsetzung, während die DIN EN 50699 (VDE 0702) die wiederkehrende Prüfung elektrischer Geräte beschreibt. Außerdem wichtig: Nur fachkundige Personen für Arbeiten an Hochvolt-Systemen dürfen die Ladekabelprüfung vornehmen.
Betreiber trägt die Verantwortung für defekte Kabel bei Flottenfahrzeugen
Unabhängig von einer eventuellen Prüfpflicht gilt: Ladekabel sind ein sicherheitskritisches Bindeglied zwischen Fahrzeug und Energieversorgung. Gerade im Flottenbetrieb werden sie stark beansprucht. Tritt ein Defekt oder gar eine Gefährdung der Nutzer:innen auf, liegt die Verantwortung hierfür beim Flottenbetreiber – genau wie die Pflicht, die Kabel prüfen zu lassen.