TÜV Rheinland Mitarbeiter steckt Ladekabel in E-Auto
Dezember 2025

Ladekabelprüfung für E-Autos: So machen wir Prüfstellen fit 

  • Schon heute gilt für Ladekabel eine wiederkehrende Prüfungspflicht nach DGUV 3 
  • Prüfstellen frühzeitig auf neue HU-Anforderungen vorbereiten, hohen Prüfstandard sichern
  • Wichtig für Flotten mit E-Fahrzeugen: Verantwortung für defekte Ladekabel liegt beim Betreiber
Wir bereiten uns aktuell darauf vor, die Prüfung von Ladekabeln auch im Rahmen der Hauptuntersuchung (HU) anbieten zu können. Zwar ist das aktuell noch nicht gesetzlich vorgeschrieben – wir handeln jedoch proaktiv und schaffen einen einheitlichen und sicheren Prüfstandard. Mit der Entwicklung eines speziellen Ladekabelprüfkoffers für Prüfer:innen und Prüfstellen möchten wir die von uns betreuten Standorte bereits jetzt unterstützen. Unabhängig davon, in welchem Umfang und zu welchem Zeitpunkt entsprechende gesetzliche Vorgaben umgesetzt werden. Vorteil: Mit dem neuen Prüfequipment sind erste Prüfstellen und Prüfer:innen bereits jetzt auf mögliche Anforderungen vorbereitet. 


Wie sieht die aktuelle regulatorische Landschaft zur Ladekabelprüfung aus?

Derzeit steht noch nicht fest, ob künftig eine Mitnahmepflicht oder gar eine Prüfpflicht für Ladekabel im Rahmen der Hauptuntersuchung eingeführt wird. Tatsache ist jedoch: Schon heute gelten Ladekabel als ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel – damit greift eine wiederkehrende Prüfungspflicht nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und DGUV-Vorschrift 3. Die DIN EN 50678 (VDE 0701) regelt dabei die Prüfung nach Instandsetzung, während die DIN EN 50699 (VDE 0702) die wiederkehrende Prüfung elektrischer Geräte beschreibt. Außerdem wichtig: Nur fachkundige Personen für Arbeiten an Hochvolt-Systemen dürfen die Ladekabelprüfung vornehmen. 


Betreiber trägt die Verantwortung für defekte Kabel bei Flottenfahrzeugen 

Unabhängig von einer eventuellen Prüfpflicht gilt: Ladekabel sind ein sicherheitskritisches Bindeglied zwischen Fahrzeug und Energieversorgung. Gerade im Flottenbetrieb werden sie stark beansprucht. Tritt ein Defekt oder gar eine Gefährdung der Nutzer:innen auf, liegt die Verantwortung hierfür beim Flottenbetreiber – genau wie die Pflicht, die Kabel prüfen zu lassen.
Sebastian Geus Referent für Elektromobilität und Prüfmittelbeschaffung TÜV Rheinland
„Wir verfolgen einen proaktiven Ansatz und statten erste Prüfbetriebe mit Equipment aus, um sie bereits jetzt auf mögliche Anforderungen vorzubereiten.“

Sebastian Geus
Referent für Elektromobilität und Prüfmittelbeschaffung | TÜV Rheinland
Tablet auf dem ein TÜV Rheinland Mitarbeiter abgebildet ist
Erfahren Sie mehr über unsere maßgeschneiderten Lösungen für Ihre Betriebssicherheit.
Für weitere Informationen zu dem Thema stehen Ihnen unsere Expert:innen jederzeit gerne zur Verfügung! Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit dem Betreff „Ladekabelprüfung“. 
Das könnte Sie auch interessieren
Alles fit? Komplettprüfung für Betrieb, Werkstatt, Tankstelle und Lager 

Vom Monitor bis zur Hebebühne: Wer ein Autohaus oder eine Werkstatt führt, ist für die Sicherheit von Gebäuden und Geräten verantwortlich. Durch unsere Komplettprüfung aus einer Hand sparen Sie Aufwand, erkennen Defekte und gewinnen an Reputation. 
Nutzfahrzeuge mit alternativen Kraftstoffen: jetzt die Explosionssicherheit in der Werkstatt sicherstellen

Immer mehr Lkw- und Busflotten setzen auf alternative Kraftstoffe wie Methan (Erdgas) und Wasserstoff. Für Werkstätten bedeutet das: Sie müssen gesetzliche Anforderungen zur Explosionssicherheit erfüllen. Wir unterstützen Sie dabei!
 
Vernetzen Sie sich!
 
© TÜV Rheinland 2026
 
Back to top