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Cybersicherheitsanforderungen aus der BetrSichV & TRBS 1115-1: Welche Maßnahmen müssen Sie ergreifen?

Cybersicherheit ist jetzt auch Bestandteil des Arbeitsschutzes: Arbeitsmittel, überwachungsbedürftige Anlagen oder technische Gebäudeausrüstungen sind zunehmend digitaler und miteinander vernetzt. Sie stellen daher immer häufiger ein attraktives Ziel für Cyberangriffe dar. Dies wird in der neuen technischen Regel zur Betriebssicherheit – TRBS 1115 Teil 1: „Cybersicherheit für sicherheitsrelevante Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen“ aufgegriffen, die vom Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) erarbeitet und im März 2023 vom Bundesarbeitsministerium (BMAS) bekannt gemacht worden ist. Betreiber von überwachungsbedürftigen Anlagen sind dadurch verpflichtet, Cyberbedrohungen im Rahmen ihrer Gefährdungsbeurteilung zu betrachten, Cyberangriffen aktiv vorzubeugen und bei Bedarf Cybersicherheitsmaßnahmen festzulegen, umzusetzen und zu prüfen. 

Was Sie in der Webinar-Aufzeichnung erwartet
Sie dürfen sich über fünf Referent:innen freuen, die Ihnen mit geballter Fachexpertise alle relevanten Fakten zum Thema Cybersicherheitsanforderungen der BetrSichV erläutern – angefangen bei der Frage, ob Sie überhaupt betroffen sind bis hin zum Erreichen des Status, in dem alle technischen und organisatorischen Maßnahmen implementiert sind und alle notwendigen Dokumente vorliegen.

Außerdem haben wir zahlreiche Praxisbeispiele aus den Bereichen Druckgeräte & Anlagentechnik, Aufzüge & Fördertechnik sowie Elektro- und Gebäudetechnik im Gepäck.
Unsere Expert:innen
Andrzej Wozniczka I Head of OT Cybersecurity Consulting
Andrzej Wozniczka leitet das OT Cyber Security bei TÜV Rheinland. Er hat viele Jahre Erfahrung als Berater für Unternehmen die Cybersecurity neu aufbauen oder stärken möchten. Sein Fokus liegt auf dem Schutz von Produktionsanlagen (OT) und Produkten (IoT).
Felix Brombach I Security Consultant für OT Security
In seiner Position betreut Felix Brombach Kunden im Bereich industrieller Anlagen. Er erstellt u.a. individuelle Sicherheitskonzepte sowie Gefährdungsbeurteilungen und definiert organisatorische und technische Maßnahmen zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Im besonderen Fokus stehen dabei u.a. die Anforderungen aus der TRBS 1115 Teil 1 "Cybersicherheit für sicherheitsrelevante Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen" sowie Vorgaben aus der NIS2-Richtlinie.
Thomas Prager I Geschäftsfeld Anlagensicherheit, Betrieb Druckgeräte
Thomas Prager ist langjähriger Sachverständiger sowie technischer Leiter der zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) für Druckanlagen und seit 2021 auch verantwortlich für die Gesamtleitung der ZÜS bei TÜV Rheinland Industrie Service GmbH. Zu seinen Aufgaben gehört die Mitarbeit in den Gremien zur Erstellung technischer Regeln (z. B. TRBS). Der Schwerpunkt liegt dort in der möglichst praxisgerechten Darstellung der Anforderungen an überwachungsbedürftige Anlagen im Hinblick auf Schutzmaßnahmen und Prüfungen. 
Jens Sagrodnik I Technischer Leiter ZÜS Aufzüge
Jens Sagrodnik ist als Technischer Leiter ZÜS Aufzüge verantwortlich für die wiederkehrenden Prüfungen an Aufzugsanlagen. Er startete seine Karriere bei TÜV Rheinland im Jahr 2000, war Sachverständiger für Aufzüge in Berlin und Umgebung und anschließend im Bereich Prüflabor für Aufzüge und deren Sicherheitsbauteile in ganz Deutschland zuständig. 
Kubilay Sababoglu I Geschäftsfeldleiter Elektrotechnik
Als Sachverständiger für elektrische Anlagen, anlagentechnischen Brandschutz sowie Explosionsschutz bei der TÜV Rheinland Industrie Service GmbH unterstützt Kubilay Sababoglu Kunden bei ihren Herausforderungen mit technischen Anlagen in Verbindung mit gesetzlichen Anforderungen sowie behördlichen Auflagen. Mit seiner Expertise fokussiert er sich insbesondere auf die Cybersecurity in der Anlagentechnik.
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