Was kommt bei dem Spielstätten Audit auf Sie zu? Welche Fragen stellt der Auditor? Wie gut ist die Spielstätte für ein Audit aufgestellt? Gibt es noch Verbesserungspotenzial? Für diese und weitere Fragestellungen bietet TÜV Rheinland Spielhallenbetreibern eine erste Orientierung.
Anhand der online zur Verfügung gestellten Selbstbewertung „Teste Dich Selbst“ haben Sie als Spielhallenbetreiber die Möglichkeit, unverbindlich eine Selbsteinschätzung zu dem Standard „Geprüfte Qualität in Spielhallen – Jugendschutz, Spielerschutz, Betriebsmanagement“ durchzuführen. Diese Selbsteinschätzung umfasst den im Standard enthaltenen Kriterienkatalog für Spielhalle und Zentrale, wobei einzelne Kriterien aufgrund spezifischer, für das jeweilige Bundesland zutreffende Regelungen nicht in der gestellten Form relevant sein mögen.
Das Ergebnis des Tests kann Spielhallenbetreibern aufzeigen, in welchen der Kriterien noch Verbesserungspotentiale liegen und in welchen Kriterien Spielhalle und Zentrale schon gut aufgestellt sind.