Unternehmen dürfen künftig nur noch mit dem Begriff "klimaneutral" werben, wenn sie in der Werbung auch erklären, was dahintersteckt. Das entschied am 27. Juni 2024 der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Hintergrund war ein Rechtsstreit zwischen der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs und dem Lakritz- und Fruchtgummihersteller Katjes. Das Urteil wird als richtungsweisend für die künftige Bewerbung umwelt- und klimafreundlicher Produkte gesehen.
Das Urteil unterstützt auch die Notwendigkeit der Green Claims Directive, eine Richtlinie der Europäischen Union mit dem Ziel, klare und einheitliche Standards für die Verwendung umweltbezogener Angaben für Produkte und Dienstleistungen zu schaffen.
Laut der Richtlinienentwürfe sollen die geplanten Neuregelungen zu Green Claims für alle Unternehmen gelten, die innerhalb der EU gegenüber ihrer Verbraucherschaft Umweltaussagen machen, unabhängig davon, ob diese Unternehmen ihren Sitz innerhalb der EU oder in Drittländern haben.
In unserer Webinar-Aufzeichnung zeigen wir auf, wie der aktuelle Stand der Gesetzgebung und Rechtsprechung ist und geben Tipps, wie Sie sich hierauf am besten einstellen:
Nachdem Sie sich die Aufzeichnung angesehen haben, wissen Sie, was in der Unternehmenskommunikation erlaubt ist und wo die Grenzen zum Greenwashing verlaufen.