Die NIS-2-Richtlinie ist ein bedeutender Schritt zur Stärkung der Cybersicherheit in der Europäischen Union. Sie baut auf den bereits bestehenden Regelungen der NIS-Richtlinie auf und erweitert die Cybersicherheitsanforderungen sowie die Sanktionen erheblich. Das Ziel jedoch bleibt nach wie vor gleich: Der Schutz von (kritischen) Infrastrukturen und eine höhere Widerstandsfähigkeit gegenüber Cyberangriffen.
Bis zum 17. Oktober 2024 müssen die EU-Mitgliedstaaten die Direktive in nationales Recht überführen, auf dessen Basis betroffene Unternehmen zur Umsetzung verpflichtet sind. Halten sie die Mindestmaßnahmen nicht ein, drohen Strafen, die bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des globalen Jahresumsatzes reichen.
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Mit der NIS-2-Richtlinie wird Cybersicherheit für die breite Unternehmensmasse relevant. Sind auch Sie betroffen? Und welche Anforderungen müssen in diesem Fall umgesetzt werden? Unsere drei Experten verschaffen Ihnen einen Überblick darüber, was die neue NIS-2-Richtlinie für Sie bedeutet und wie Sie sich gegen Gefahren aus dem Netz schützen können.