Mit dem „Recht auf Reparatur“ und einer Ökodesignverordnung für nachhaltige Produkte setzt die Europäische Union neue Maßstäbe – weitere werden folgen. Der Grund ist ganz einfach: Jährlich fallen in Europa 35 Millionen Tonnen vermeidbarer Abfall durch die Entsorgung defekter Geräte an. Kritische Verbraucher:innen fordern daher Produkte, die besser reparierbar sind und auch Unternehmen und Institutionen bevorzugen zunehmend reparierbare Produkte bei Ausschreibungen und Beschaffung.
Hersteller von technischen Geräten sollten diese Entwicklung aktiv nutzen und das Design Ihrer Produkte schon jetzt auf Reparierbarkeit ausrichten. So haben Sie die Chance, sich vom Wettbewerb abzuheben – unabhängig davon, ob ihr Produkt bereits unter eine gesetzliche Regelung fällt oder noch nicht. In unserem Webinar „Reparierbarkeit“ erklären wir Ihnen, welche rechtlichen Vorgaben es aktuell gibt und welche weiteren Entwicklungen in naher Zukunft zu erwarten sind.
Wer bereits jetzt seine Geräte auf Reparierbarkeit optimiert, prüfen lässt und mit einem Reparierbarkeitsindex auszeichnet, kann bei der wachsenden Zielgruppe der umwelt- und kostenbewussten Verbraucher:innen und bei Ausschreibungen punkten.