Reparierbarkeit und Green Claims: Elektrische Produkte und die Auswirkungen des European Green Deal

Wir haben zwei spannende Webinare für Sie vorbereitet.
Mit dem „Recht auf Reparatur“ und einer Ökodesignverordnung für nachhaltige Produkte setzt die Europäische Union neue Maßstäbe – weitere werden folgen. Der Grund ist ganz einfach: Jährlich fallen in Europa 35 Millionen Tonnen vermeidbarer Abfall durch die Entsorgung defekter Geräte an. Kritische Verbraucher:innen fordern daher Produkte, die besser reparierbar sind und auch Unternehmen und Institutionen bevorzugen zunehmend reparierbare Produkte bei Ausschreibungen und Beschaffung.

Hersteller von technischen Geräten sollten diese Entwicklung aktiv nutzen und das Design Ihrer Produkte schon jetzt auf Reparierbarkeit ausrichten. So haben Sie die Chance, sich vom Wettbewerb abzuheben – unabhängig davon, ob ihr Produkt bereits unter eine gesetzliche Regelung fällt oder noch nicht. In unserem Webinar „Reparierbarkeit“ erklären wir Ihnen, welche rechtlichen Vorgaben es aktuell gibt und welche weiteren Entwicklungen in naher Zukunft zu erwarten sind.

Wer bereits jetzt seine Geräte auf Reparierbarkeit optimiert, prüfen lässt und mit einem Reparierbarkeitsindex auszeichnet, kann bei der wachsenden Zielgruppe der umwelt- und kostenbewussten Verbraucher:innen und bei Ausschreibungen punkten.
Reparierbarkeit

Datum: Dienstag 04. Juni 2024
Uhrzeit: 14.00-15.00 Uhr (MEZ)

Green Claims

Datum: Dienstag 25. Juni 2024
Uhrzeit: 14.00-15.00 Uhr (MEZ)
Viele Unternehmen versuchen derzeit sich mit grünen Umweltaussagen am Markt zu behaupten, weil die Nachfrage nach umweltfreundlichen Produkten zunimmt. Zum Schutz vor irreführenden Aussagen zu Umwelteigenschaften hat die Europäische Kommission mehrere Vorschriften in der Umsetzung, deren Auswirkungen sich auf die Vermarktungsaussagen zur Nachhaltigkeit bedeutend auswirken werden. Dazu gehören auch empfindliche Strafen bei Verstößen. 

Worauf sollten Sie bei Werbeaussagen zu nachhaltigen Leistungsversprechen achten? Wie können Sie glaubhaft vermitteln, dass Sie tatsächlich Maßnahmen für mehr Nachhaltigkeit ergreifen? Diese und weitere Fragen beantworten wir in unserem zweiten Webinar „Green Claims“.
Reparierbarkeit – Unsere Agenda:
  • Begrüßung und Einführung
  • Kreislaufwirtschaft und Reparierbarkeit – Welche Vorgaben gibt es und wie funktioniert die Umsetzung?
  • Wie entwickelt sich die Gesetzgebung?
  • Prüfung der Reparierbarkeit – So belegen Sie die Konformität Ihres Designs mit dem nachhaltigen Umweltkriterium
  • Umfrage, Q&A und Zusammenfassung
Green Claims – Unsere Agenda:
  • Begrüßung und Einführung
  • Wie entwickelt sich die Gesetzgebung zu „grünen“ Werbeversprechen?
  • Was ist zu beachten bei nahhaltigen Produktaussagen?
  • Typen von Umweltzeichen und Nachhaltigkeitssiegel und ihre Bedeutung
  • Green Product Mark – Das Produktzertifizierungsprogramm "Nachhaltigkeit" von TÜV Rheinland
  • Umfrage, Q&A und Zusammenfassung
Unsere Experten
Daniel Hofmann
Field Sales Executive; TÜV Rheinland

Daniel Hofmann ist seit mehr als 8 Jahren als Sales Experte und Product Manager im Bereich Electrical bei TÜV Rheinland tätig. Er ist der erste Ansprechpartner für Hersteller und Händler von elektrischen Produkten und steht ihnen bei individuellen Fragen und Anforderungen zur Verfügung. Auf LinkedIn vernetzen!
Stephan Scheuer
Head of Business Development & Certifier Product Sustainability, Products – Electrical; TÜV Rheinland  

Stephan Scheuer ist Ihr kompetenter Ansprechpartner, wenn es um Themen wie Reparierbarkeit, Green Claims, die neue Ökodesignverordnung oder den Digitalen Produktpass geht. Als Head of Business Development im Bereich Electrical setzt er sich intensiv mit den neuesten regulativen Vorgaben für elektrische Produkte in unterschiedlichsten Gremien auseinander. Als erfahrener Referent ist er geübt darin, sein Wissen an andere zu vermitteln.

Ihre Anmeldung
Sie erhalten eine Bestätigung Ihrer Anmeldung per E-Mail. Nach der Veranstaltung stellen wir Ihnen die Präsentation als Download zur Verfügung. Für Fragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne auch vorab zur Verfügung.

Durch die Teilnahme an den Veranstaltungen entstehen für Sie keine Teilnahmegebühren. Als Gegenleistung für die Teilnahme an unserem Webinar bitten wir Sie lediglich um Ihre Kontaktdaten und Ihr Einverständnis, künftig regelmäßig per E-Mail über Produkte und Neuigkeiten von TÜV Rheinland informiert zu werden. Die mit * gekennzeichneten Felder sind für einen regionalspezifischen Ansprechpartner zur Koordination von Gesprächen erforderlich. Dies ermöglicht uns eine schnelle und kompetente Bearbeitung Ihrer Anfragen.



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