Anforderungen an die chemische Sicherheit:
Die neue Spielzeugverordnung reguliert zahlreiche Inhaltsstoffe auf der Basis einzelner Substanzen. Um die Konformität Ihrer Produkte nachweisen zu können, müssen Hersteller von Spielzeug gesetzlich regulierte und damit potenziell gefährliche Stoffe in ihren Produkten ausschließen können. Auch bei modernsten Untersuchungsverfahren können jedoch nur Stoffgruppen und nicht einzelne Stoffe nachgewiesen werden.
Abseits dieser grundlegenden Veränderung gibt es konkrete Anpassungen in der Normung, beispielsweise zur Schweiß- und Speichelechtheit, sowie zur Einstufung nach CLP-Verordnung von Cobalt und Titandioxid. Zudem wollen wir ihnen den Rod-Test vorstellen, der zukünftig zur Kategorisierung von Wabbelmassen durchgeführt wird.