Anlagenbezogener Gewässerschutz – Ihr Weg zur Einhaltung der technischen Regeln

14. November 2024 I 14:00 bis 15:30 Uhr 
Die „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ (AwSV) fordert, das wassergefährdende Stoffe, die bei Betriebsstörungen freigesetzt werden zurückzuhalten ("aufzufangen") sind.

Bei flüssigen wassergefährdenden Stoffen besteht nicht für alle Anlagen die Forderung, das Volumen der größten Betriebseinheit (z.B. des größten Behälters) zurückzuhalten: Das erforderliche Rückhaltevolumen kann bestimmt, berechnet, abgeschätzt werden. Wesentliche Grundlage und Basis dafür ist die TRwS 785 aus August 2024. Diese Neufassung ersetzt die TRwS 785 aus dem Juli 2009 und wurde hinsichtlich neuer gesetzlicher Regelungen aber auch neuer technischer Entwicklungen und praktischer Erfahrungen überarbeitet.

Das Webinar vermittelt den Aufbau und die Systematik der TRwS 785 und stellt an Beispielen die praktische Umsetzung vor.
Neufassung Arbeitsblatt DWA-A 785 (TRwS 785): So bestimmen Sie das Rückhaltevolumen

14. November 2024 I 14:00 bis 15:30 Uhr

Keine Zeit? Kein Problem! Melden Sie sich trotzdem an und erhalten Sie im Nachgang die Webinar-Aufzeichnung.

Was Sie in diesem Webinar erfahren: 
Regulatorische Rahmenbedingungen
Erhalten Sie Einblicke zu den aktuellen technischen Regeln wassergefährdenden Stoffe und deren Anwendungsbereiche.

Anwendungsfälle
Profitieren Sie von praxisnahen Beispielen zur TRwS 785, die Ihnen helfen, die Regelungen effektiv und sicher in Ihrem Arbeitsumfeld umzusetzen.

TÜV Rheinland an Ihrer Seite
Entdecken Sie, wie wir Sie mit unserer umfassenden Expertise und maßgeschneiderten Dienstleistungen dabei unterstützen, einen anlagenbezogenen Gewässerschutz zu gewährleisten.
Lernen Sie unser Expertenteam kennen:
Stephan Seibel I Senior Expert Engineer
Stephan Seibel ist erfahrener Senior-Sachverständiger bei TÜV Rheinland Industrie Service. Als Mitarbeiter der zugelassenen Überwachungsstelle für Druck, Brand- und Explosionssicherheit sowie als Sachverständiger gemäß der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) bietet er Begutachtungs- und Prüfdienstleistungen in verschiedenen Gewerbe- und Industriezweigen an. Sein Fokus liegt auf der praxisnahen Anwendung und Umsetzung von Gesetzen, Verordnungen und technischen Regeln im betrieblichen Alltag.
Martin Meier I Stellvertretender Leiter der AwSV-Sachverständigenorganisation 
Martin Meier begann bereits 1990 seine Karriere bei TÜV Rheinland mit der Erstellung von Sicherheitsanalysen und der Bearbeitung von Gefahrenanalysen. Weiterhin war er als Sachverständiger für die Prüfung von Anlagen bei der HÜLS AG tätig und betreute DuPont Performance Coatings. Er ist Sachverständiger gem. § 29a BImSchG für die Prüfung von diversen Ammoniak-Kälteanlagen und Flüssigas-Lager- und Umschlaganlagen. Seit 2020 bekleidet Herr Meier die Position als Stellvertretender Leiter der AwSV-Sachverständigenorganisation.
Ihre Anmeldung
Sie erhalten eine Bestätigung Ihrer Anmeldung per E-Mail. Nach der Veranstaltung stellen wir Ihnen die Präsentation als Download zur Verfügung. Für Fragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne auch vorab zur Verfügung.

Durch die Teilnahme an den Veranstaltungen entstehen für Sie keine Teilnahmegebühren. Als Gegenleistung für die Teilnahme an unserem Webinar bitten wir Sie lediglich um Ihre Kontaktdaten und Ihr Einverständnis, künftig regelmäßig per E-Mail über Produkte und Neuigkeiten von TÜV Rheinland informiert zu werden. Die mit gekennzeichneten Felder sind für einen regionalspezifischen Ansprechpartner zur Koordination von Gesprächen erforderlich. Dies ermöglicht uns eine schnelle und kompetente Bearbeitung Ihrer Anfragen. 
 
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