Die „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ (AwSV) fordert, das wassergefährdende Stoffe, die bei Betriebsstörungen freigesetzt werden zurückzuhalten ("aufzufangen") sind.
Bei flüssigen wassergefährdenden Stoffen besteht nicht für alle Anlagen die Forderung, das Volumen der größten Betriebseinheit (z.B. des größten Behälters) zurückzuhalten: Das erforderliche Rückhaltevolumen kann bestimmt, berechnet, abgeschätzt werden. Wesentliche Grundlage und Basis dafür ist die TRwS 785 aus August 2024. Diese Neufassung ersetzt die TRwS 785 aus dem Juli 2009 und wurde hinsichtlich neuer gesetzlicher Regelungen aber auch neuer technischer Entwicklungen und praktischer Erfahrungen überarbeitet.
Das Webinar vermittelt den Aufbau und die Systematik der TRwS 785 und stellt an Beispielen die praktische Umsetzung vor.