Whitepaper: Das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Was ist für Unternehmen wichtig und welche Vorbereitungen sind jetzt zu treffen?

Am 1. Januar 2023 ist das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft getreten.

Unser Whitepaper gibt einen Überblick über die zu erfüllenden Sorgfaltspflichten für betreffende Unternehmen sowie die daraus folgende praktische Umsetzung der Aufgaben – von Risikoanalyse über Präventions- und Abhilfe maßnahmen bis hin zur jährlichen Berichterstattung.

Die neuen Rechtsvorschriften gelten für Unternehmen mit Hauptverwaltung, Hauptniederlassung, Verwaltungssitz oder satzungsgemäßem Sitz in Deutschland und mindestens 3.000 Mitarbeitenden in Deutschland sowie für Zweigniederlassungen von ausländischen Unternehmen in Deutschland dieser Größe. Ab 2024 wird das Gesetz auf Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten ausgeweitet.

Unternehmen sind ab Inkrafttreten des Gesetzes verpflichtet, die Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten im eigenen Betrieb und in ihrer Lieferkette, jährlich gegenüber dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu berichten und diesen Bericht offenzulegen.

Verstöße können mit zum Teil sehr hohen Bußgeldern und einem bis zu dreijährigem Ausschluss von öffentlichen Aufträgen sanktioniert werden.

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